Ein Experte für Verwaltungsrecht hat angedeutet, dass der Berliner Senat möglicherweise gegen das Haushaltsrecht verstoßen hat, indem er die Waldbühne in den letzten Jahren verpachtet hat.
Seit 2009 wird die bekannte Waldbühne am Olympiastadion Berlin an den Live-Entertainment-Riesen Eventim verpachtet. Der Vertrag wurde seitdem nicht neu ausgeschrieben, sondern immer wieder verlängert. Diese Vorgehensweise wurde 2015 vom Kammergericht bestätigt.
Laut dem Juristen Klaus-Martin Groth gegenüber rbb24 Recherche muss im Landeshaushalt stets die wirtschaftlich vorteilhafteste Lösung gesucht werden. „Das Haushaltsrecht verlangt eindeutig auch bei Pachtverträgen, dass der volle Wert vereinbart wird.“ Um diesen vollen Wert zu bestimmen – also das wirtschaftlich beste Angebot –, müsse Berlin eine Markterkundung oder Ausschreibung durchführen. Nur so könne festgestellt werden, ob durch die Verpachtung der Waldbühne höhere Einnahmen erzielt werden könnten.
Auf Anfrage von rbb24 Recherche teilt die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit, dass derzeit Optionen für Verträge und Betrieb ab 2027 geprüft würden. „Diese Prüfung orientiert sich vor allem an wirtschaftlichen und stadtpolitischen Überlegungen.“ Aus mehreren Antworten auf parlamentarische Anfragen der Grünen geht hervor, dass diese Prüfung seit Sommer 2024 läuft.
Die Verpachtung an Eventim ist in Berlins Musikszene umstritten. Kritiker werfen dem Unternehmen vor, überhöhte Ticketpreise zu verlangen und seine marktbeherrschende Position als Veranstalter sowie Betreiber mehrerer Veranstaltungsorte auszunutzen.
Eventim weist den Vorwurf einer marktbeherrschenden Stellung auf Anfrage von rbb24 Recherche zurück und verweist auf eine wachsende Zahl aktiver Ticketing-Anbieter in Deutschland. Das Unternehmen werde regelmäßig überprüft und dies „ohne Beanstandung“, erklärt ein Unternehmenssprecher: „Es gibt weder im Gesamtmarkt noch in Teilmärkten eine marktbeherrschende Stellung.“
Laut Jurist Groth könnte das Land durch eine Ausschreibung auch Einfluss auf Vertragsbedingungen für Künstler nehmen, die in der Waldbühne auftreten möchten. Vergaberechtlich sei es möglich, dass ein landeseigenes Unternehmen selbst den Betrieb übernimmt.
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