Die Heimmindestbauverordnung im Saarland aus dem Jahr 2021 benötigt dringend eine Überarbeitung und Weiterentwicklung, um die pflegerische Versorgung nicht zu gefährden. Dies forderten Vertreter von Einrichtungen beim politischen Frühstück des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). „Sollten die aktuellen Vorgaben umgesetzt werden, könnten etwa 15% der bestehenden Heimplätze wegfallen“, erklärte Ralf Mertins, der saarländische Landesvorsitzende des bpa. „Und das in einer Situation, in der bereits jetzt nicht alle Anfragen bedient werden können und die Zahl der Pflegebedürftigen stark ansteigt.“ Gleichzeitig würden notwendige Umbauten die Pflegekosten weiter erhöhen.
Der Verband plädiert daher für einen Bestandsschutz für Einrichtungen, die vor 2021 errichtet wurden. Zudem sollten wesentliche Bestimmungen der Verordnung präzisiert werden.
Das Ministerium hat signalisiert, dass es unter Einbeziehung der Leistungserbringer einen Vorschlag zur Überarbeitung und Präzisierung erarbeiten möchte, welcher auch den vor 2021 eröffneten Einrichtungen gerecht wird.
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