Nach über einem Jahrzehnt politischer Unentschlossenheit erreicht die Reform der EU-Fluggastrechte in diesem Jahr einen entscheidenden Punkt. Nachdem der Rat die Überarbeitung der Fluggastrechteverordnung im ersten Halbjahr zügig vorangetrieben hat, beginnen am 15. Oktober 2025 in Brüssel die ersten direkten Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission: ein entscheidender Moment für den zukünftigen Verbraucherschutz im europäischen Luftverkehr.
Im Mittelpunkt des Konflikts steht die Frage, ob Reisende künftig besser oder schlechter gestellt werden. Während der EU-Rat weitreichende Erleichterungen für Fluggesellschaften anstrebt, möchte das Europäische Parlament, dass die Rechte der Passagiere gestärkt und modernisiert werden. Flightright appelliert dringend an die Abgeordneten, in den bevorstehenden Verhandlungen eine klare Position zu beziehen und entschlossen für die Rechte der Reisenden einzutreten. Derzeit vertreten Rat und Parlament grundlegend unterschiedliche Ansichten zum künftigen Verbraucherschutz in Europa: Das Parlament stellt sich primär auf Seite der Verbraucher:innen, während dem Rat eher wirtschaftliche Interessen wichtig zu sein scheinen.
Der Rat: Mehr Spielraum für Airlines, weniger Rechte für Reisende
Der vom Rat im Juni verabschiedete Vorschlag sieht eine deutliche Anhebung der Entschädigungsschwellen vor:
- Kurz- und Mittelstrecken: Entschädigung erst ab vier Stunden Verspätung
- Langstrecken: Entschädigung erst ab sechs Stunden
Zudem soll auch die Höhe der Ausgleichszahlungen reduziert werden – von aktuell 250 EUR auf 300 Euro (aktuell 400 EUR) sowie 500 Euro (derzeit 600EUR).
Einen automatischen Inflationsausgleich lehnt der Rat ab; vorgesehen ist lediglich eine Überprüfung durch die Kommission ohne verbindlichen Anpassungsmechanismus.
Kritisch sehen Verbraucherschützer insbesondere auch das Vorhaben zur Erweiterung „außergewöhnlicher Umstände“. Die schwer verständliche Liste würde es Airlines erlauben nahezu jedes Problem – von Crew-Krankheit bis hin zu technischen Defekten – als sicherheitsrelevant anzusehen damit entschädigungsfrei deklarieren können.
- Selbstbuchung bei Umbuchungen : & nbsp ; erst nach drei Stunden , Kosten auf das Vierfache des Ticketpreises begrenzt . & nbsp ;
Handgepäck : b > keine verbindliche Regelung , nur Transparenzpflichten ·
Namenskorrekturen : b > nur gegen Gebühr möglich .
Übertragbarkeit Buchung : nicht vorgesehen Rückflug „ No-Show “ Airlines dürfen Gebühren verlangen .
Übernachtungskosten : drei Nächte begrenzt Insolvenzabsicherung keine verpflichtenden Regelungen Sitzverteilung Familien Menschen Behinderung nach Verfügbarkeit zusammen .i > p >
& nbsp ; Das Europäische Parlament verfolgt einen deutlich verbraucherfreundlicher Ansatz will aktuellen Entschädigungsgrenze drei Stunde Versäumnis festhalten einheitlich alle Strecken Höhe Zahlungen fair transparent bleiben sich Kurzstrecke sogar erhöhen :
Kurzstrecke Euro bisher Mittel Lang
Darüber hinaus soll Summe automatisch Jahre Inflation angepasst .
Auch außergewöhnlichen Umständen setzt Klarheit abschließend leicht verständlich Ereignisse außerhalb Einfluss Risikosphäre etwa extreme Wetterlagen politische Instabilität Sicherheitsrisiken Zahlungspflicht entbindet .
Weitere geplante Verbesserungen :
Selbstbuch Alternativflügen Stunde möglich starre Preisobergrenze Handgepäck persönliche Tasche cm Gurtmaß muss Ticketpreis enthalten Namenskorrekturen kostenlos Übertragbarkeit kostenfreie Ticketübertragung Krankheit Todesfall Familie Rückflug Zusatzkosten Insolvenzabsicherung Repatriierungspläne Ticketrückzahlungen garantieren Anwendbarkeit gilt Flüge unabhängig Airline Übernachtungsstranden Flughafen fünf Nächte Sitzverteilung Familien Menschen Behinderung Check-in Aufpreis Anspruchsdurchsetzung vorausgefüllte Standardformulare binnen bereitstellen .
Klarer Kurs gegen Abschwächung fordert Schutz
Die Front verhärtet Während Flexibilität gewähren möchte drängt verlässliche Mindeststandards Nach Schlagzeilen rund Wurst zeigt echter bedeutet Regeln verlässliche Entschädigungen Transparenz gegenüber turbulenten Zeiten wenigstens Urlaub entspannt bleibt sagt Oskar Chief Legal Officer Verbraucherportals begrüßt ausdrücklich verbraucherfreundlichen Position insbesondere rote Linie deklariert Jetzt darauf kommenden Punkten alles geben lässt sicherstellen künftig starken verlässlichen steht so de Felice Sollten einigen Schlichtungsverfahren angerufen Verlängerungsverhandlung Januar möglichen Jahrzehnt Diskussion Phase Frage stärkt überlässt Pressekontakt Lena Knoblauch presse@flightright.de
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