Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig wird, wenn das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender über längere Zeiträume hinweg nicht die erforderliche Vielfalt und Ausgewogenheit inhaltlich und meinungsmäßig bietet.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, begrüßt diese Entscheidung:
„Es ist unbestreitbar, dass bei ARD, ZDF und ähnlichen Anstalten die sogenannte Programmvielfalt seit geraumer Zeit fehlt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich zu einem Sprachrohr der Regierung entwickelt und steht im Widerspruch zur Meinungs- sowie Pressefreiheit. Das Angebot erfüllt weder den Bildungsauftrag noch entspricht es den Anforderungen einer Grundversorgung. Die Klarstellung des Bundesverwaltungsgerichts sollte als deutlicher Hinweis verstanden werden, um Verantwortliche zum Umdenken zu bewegen. Es bleibt zu hoffen, dass das Bayerische Verwaltungsgericht nach Zurückverweisung kritisch prüft und den Zwangsbeitrag abschafft.“
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