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Experte warnt: Vergabepraxis der Waldbühne könnte Haushaltsrecht verletzen – RBB-Exklusiv-Bericht

by rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg
Oktober 15, 2025
in Politik
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Ein Experte für Verwaltungsrecht hat angedeutet, dass der Berliner Senat möglicherweise gegen das Haushaltsrecht verstoßen hat, indem er die Waldbühne in den letzten Jahren verpachtet hat.

Seit 2009 wird die bekannte Waldbühne am Olympiastadion Berlin an den Live-Entertainment-Riesen Eventim verpachtet. Der Vertrag wurde seitdem nicht neu ausgeschrieben, sondern immer wieder verlängert. Diese Vorgehensweise wurde 2015 vom Kammergericht bestätigt.

Laut dem Juristen Klaus-Martin Groth von rbb24 Recherche sollte im Landeshaushalt stets die wirtschaftlich beste Lösung angestrebt werden. „Das Haushaltsrecht verlangt klar, dass auch bei Pachtverträgen der volle Wert vereinbart werden muss.“ Um diesen vollen Wert zu bestimmen und sicherzustellen, dass höhere Einnahmen erzielt werden können, sollte Berlin eine Markterkundung oder Ausschreibung durchführen.

Auf Anfrage von rbb24 Recherche erklärt die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport derzeitige Überlegungen zu Vertrags- und Betriebsoptionen ab 2027. „Die Prüfung orientiert sich stark an wirtschaftlichen und stadtpolitischen Aspekten.“ Aus Antworten auf parlamentarische Anfragen der Grünen geht hervor, dass diese Prüfung seit Sommer 2024 läuft.

Die Verpachtung an Eventim ist in der Berliner Musikszene umstritten. Kritiker beschuldigen das Unternehmen überhöhte Ticketpreise zu verlangen und seine dominierende Marktstellung als Veranstalter sowie Betreiber mehrerer Veranstaltungsorte auszunutzen.

Eventim weist auf Anfrage von rbb24 Recherche den Vorwurf einer marktbeherrschenden Stellung zurück und verweist auf eine wachsende Zahl aktiver Ticketing-Anbieter in Deutschland. Ein Unternehmenssprecher betont: „Regelmäßige Prüfungen bestätigen unsere Position ohne Beanstandung.“ Weder im Gesamtmarkt noch in Teilmärkten sei eine marktbeherrschende Stellung vorhanden.

Laut Jurist Groth könnte das Land durch eine Ausschreibung auch Einfluss auf Vertragsbedingungen für Künstler nehmen, die in der Waldbühne auftreten wollen. Vergaberechtlich wäre es zudem möglich, die Waldbühne durch ein landeseigenes Unternehmen selbst zu betreiben.

Pressekontakt:

  • Rundfunk Berlin-Brandenburg
  • rbb24 Recherche
  • Masurenallee 8 – 14
  • 14057 Berlin
  • Tel.: (030) 97993-30350
  • Fax: (030) 9‍‌‍‌‍;79‍;9‍;3-‌;30309
  • M&​a​i​l: &rbb2&r&echerche@r&bbonline.de

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    Tags: HaushaltKommunePachtvertragPolitikWaldbühne
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