Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) übt heftige Kritik an der Bundesregierung, da diese die Möglichkeit einer Aktivierung der umstrittenen Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 offenhält. Diese Haltung geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) an die DUH hervor, in der das Ministerium erklärt, dass eine „Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens“ zur Zertifizierung nicht ausgeschlossen sei. Die fehlende Zertifizierung war ein Hindernis für den Betrieb der Pipeline.
Sascha Müller-Kraenner von DUH äußert sich besorgt: „Bundeskanzler Merz hat bisher gegen den Betrieb von Nord Stream 2 und für europäische Sanktionen gesprochen. Wenn er ernsthaft handeln will, muss er sicherstellen, dass Gedankenspiele über eine spätere Inbetriebnahme unterbunden werden. Dies ist ein klarer Fall für seine Richtlinienkompetenz – sowohl aus Solidarität mit der Ukraine als auch im Interesse des Klimaschutzes sollte eine zukünftige Nutzung von Nord Stream 2 ausgeschlossen werden. Statt über mögliche Zertifizierungen zu spekulieren, muss die Regierung die bestehende Betriebserlaubnis endgültig zurückziehen.“
Die Bewertung hinsichtlich Versorgungssicherheit ist entscheidend für die Zertifizierung von Nord Stream 2. Der bisherige Entwurf des Berichts zur Versorgungssicherheit wurde nun von DUH veröffentlicht; dieser Bericht entstand ursprünglich unter Leitung des Hauses Habeck und wurde trotz mehrfacher Ablehnungen durch das Wirtschaftsministerium auf Basis des Umweltinformationsgesetzes zugänglich gemacht.
Constantin Zerger kommentiert: „Es besteht kein Zweifel mehr daran, dass Nord Stream 2 Putins Interessen dienen sollte. Der Bericht zeigt klar auf, dass dieses Projekt immer gefährlich war und bleibt – sowohl für Deutschland als auch Europa.“ Dass Katherina Reiche den Bericht mit juristischen Argumenten gegen das Projekt nicht veröffentlichen möchte, ist unverständlich; gerade bei einem so umstrittenen Thema wie Nord Stream 2 sollte maximale Transparenz angestrebt werden.“
Hintergrund:
Ausschnitte aus dem Entwurf wurden bereits im Juni bekannt gegeben; nun veröffentlicht DUH erstmals den vollständigen Berichtsentwurf basierend auf internen Quellen.
Kürzlich teilte BMWi in einer Ablehnung eines UIG-Antrags mit: „Grundsätzlich kann mittelfristig eine Wiederaufnahme nicht ausgeschlossen werden,“ da Gründe durch Antragsteller behoben werden könnten.
Link:
Zum Entwurf des Versorgungssicherheitsberichts: https://l.duh.de/p251015
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Sascha Müller-Kraenner
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