Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) unterstützt die wesentlichen Kritikpunkte der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am Klimaschutzgesetz und stärkt ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung. Die Expertinnen und Experten kommen zu dem Ergebnis, dass die Schwächung des Gesetzes – insbesondere durch den Wegfall der verbindlichen Sektorziele – das Erreichen der deutschen Klimaziele erheblich gefährdet. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor sowohl die Bundesregierung als auch die Länder sowie verschiedene Fachinstitutionen aufgefordert, bis zum heutigen 15. Oktober 2025 Stellung zu den Verfassungsbeschwerden der DUH und weiterer Umweltverbände zu nehmen.
Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH: „Unserer Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz wird durch das SRU-Gutachten zusätzlicher Rückenwind verliehen. Der SRU teilt unsere Einschätzung, dass durch Änderungen im Klimaschutzgesetz das Erreichen von Klimaschutzzielen deutlich unwahrscheinlicher wird. Anstatt die Abschaffung von Sektorenzielen zu rechtfertigen und Verantwortung weiter aufzuweichen, ist eine Politik erforderlich, welche das Pariser Abkommen ernst nimmt und ein CO2-Budget als verbindliche Grenze anerkennt. Wir fordern von der Bundesregierung sofortige Maßnahmen: Nur mit einer Rückkehr zur klaren Sektorverantwortung, einem Paris-kompatiblen CO2-Budget sowie einem umgehenden Notfallprogramm für den Klimaschutz kann Deutschland seine Rückstände aufholen und eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen sichern.“
Remo Klinger, Rechtsanwalt im Verfahren für die DUH: „Das Gutachten des SRU hat großes Gewicht. Bereits 2021 stützte sich das Bundesverfassungsgericht maßgeblich auf den SRU ab. Wenn dessen Budgetberechnungen nun darauf hinweisen, dass selbst ein großzügiges CO2-Budget bereits 2033 erschöpft sein könnte, ist dies eine sehr ernstzunehmende Warnung: Es zeigt wissenschaftlich fundiert auf, dass die Bundesregierung ihren verfassungsmäßigen Pflichten zum Schutz zukünftiger Generationen nicht nachkommt. Dies ist ein klares Signal für die Verfassungswidrigkeit des aktuellen Klimaschutzgesetzes.“
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