Ein neues Gutachten von Prof. Dr. Michael Eßig und Prof. Dr. Martin Burgi bestätigt, dass die Bundesregierung im Einklang mit dem Koalitionsvertrag handelt, indem sie in ihrem Entwurf für ein Vergabebeschleunigungsgesetz den Vorrang der Losvergabe bei öffentlichen Aufträgen beibehält.
In einer Wirtschaft, die stark von mittelständischen Unternehmen geprägt ist, ist es entscheidend und im Interesse öffentlicher Auftraggeber, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) faire Chancen erhalten, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Nur so kann ein gesunder Wettbewerb um diese Aufträge entstehen und deren erfolgreiche Umsetzung gewährleistet werden.
Anhand konkreter Daten zeigt das Gutachten den bedeutenden Anteil von KMU an vergebenen Bauaufträgen auf. Diese Unternehmen sind nicht nur das Rückgrat des Bauwesens, sondern auch entscheidend für die Umsetzung öffentlicher Investitionen sowie für die wirtschaftliche Stabilität ganzer Regionen. Die Zahlen verdeutlichen zudem, dass eine losweise Vergabe mehr potenzielle Bieter anzieht und somit den Preis- und Qualitätswettbewerb stärkt.
Die Studie hebt außerdem hervor, wie wichtig die losweise Vergabe für Resilienz und Qualität bei öffentlichen Bauprojekten ist: Wenn mehrere mittelständische Firmen beteiligt sind, sinkt das Risiko von Projektstillständen durch Insolvenzen großer Generalunternehmer; gleichzeitig entstehen innovativere Lösungen durch spezialisierte Anbieter.
Der Vorschlag des Bundesrats zur Abschaffung des Vorrangs der Losvergabe aus vagen „zeitlichen“ Gründen könnte hingegen kontraproduktiv sein für Mittelstandsunternehmen. Die Gutachter warnen vor verfassungsrechtlichen Risiken: Der Vorrang der Losvergabe fördert gleiche Zugangschancen zu öffentlichen Aufträgen gemäß dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG). Auch hinsichtlich des Bestimmtheitsgrundsatzes äußern sie Bedenken wegen fehlender klarer Kriterien in diesem Vorschlag.
Zudem fordert das Europäische Parlament in seiner Entschließung zur Reform der EU-Vergaberichtlinien eine Standardisierung der losweisen Vergabe öffentlicher Aufträge als Regelfall einführen möchte – was Änderungen im deutschen Regelwerk entgegenstehen würde.
Nun gilt es sicherzustellen,dass zukünftige Beteiligungsmöglichkeiten des Mittelstands bei öffentlichen Ausschreibungen – wie im Regierungsentwurf vorgesehen – auch weiterhin geschützt bleiben während parlamentarischer Verfahren; alles andere wäre ein klarer Verstoß gegen den Koalitionsvertrag,dessen Fokus auf mittelstandsfreundliche Vergaben liegt
Das vollständige Gutachten finden Sie auf der Website der Bundesvereinigung Bauwirtschaft hier:
Pressekontakt:
Iris Rabe
Leiterin Kommunikation & Presse
Bundesvereinigung Bauwirtschaft
Kronenstrasse 55-58
10117 Berlin
(030)20314-409 rabe@zdb.de