Ein aktuelles Gutachten von Prof. Dr. Michael Eßig und Prof. Dr. Martin Burgi bestätigt, dass die Bundesregierung im Einklang mit dem Koalitionsvertrag handelt, indem sie im Entwurf eines Vergabebeschleunigungsgesetzes den Vorrang der Losvergabe bei öffentlichen Aufträgen beibehält.
In einer Wirtschaft, die stark vom Mittelstand geprägt ist, ist es entscheidend und liegt im besonderen Interesse öffentlicher Auftraggeber, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) faire Chancen zu bieten, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Nur so kann ein gesunder Wettbewerb entstehen und die Erbringung der Leistungen gewährleistet werden.
Anhand konkreter Daten zeigt das Gutachten den bedeutenden Anteil von KMU an vergebenen Bauaufträgen auf. Diese Unternehmen sind nicht nur das Rückgrat des Bauwesens, sondern auch ein Garant für die Umsetzung öffentlicher Investitionen sowie für wirtschaftliche Stabilität in ganzen Regionen. Die losweise Vergabe erhöht zudem die Anzahl potenzieller Bieter und stärkt dadurch den Preis- und Qualitätswettbewerb.
Die Studie hebt außerdem hervor, dass durch losweise Vergabe Resilienz und Qualität öffentlicher Bauprojekte gefördert werden: Wenn Aufträge auf mehrere mittelständische Betriebe verteilt werden, sinkt das Risiko von Projektstillständen infolge der Insolvenz großer Generalunternehmer; gleichzeitig entstehen innovativere Lösungen.
Der Vorschlag des Bundesrats zur Abschaffung des Vorrangs der Losvergabe aus unklaren „zeitlichen“ Gründen wäre hingegen kontraproduktiv für den Mittelstand – eine Positionierung ähnlich jener der Ampelregierung –, wobei verfassungsrechtliche Risiken bestehen könnten. Der Vorrang schafft gleiche Zugangschancen zu öffentlichen Aufträgen gemäß dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG). Auch hinsichtlich des Bestimmtheitsgrundsatzes äußern die Autoren Bedenken gegenüber zeitlichen Begründungen ohne klare Kriterien.
Zudem fordert das Europäische Parlament in seiner Entschließung zur Reform der EU-Vergaberichtlinien eine standardmäßige Aufteilung öffentlicher Aufträge in Lose zukünftig als Regel einzuführen; eine Abweichung davon müsste aufgrund widersprüchlicher EU-Vorschriften bald rückgängig gemacht werden.
Nun gilt es sicherzustellen, dass zukünftige Beteiligungsmöglichkeiten des Mittelstands bei öffentlichen Ausschreibungen – wie im Regierungsentwurf vorgesehen – auch weiterhin parlamentarisch abgesichert bleiben müssen; alles andere würde gegen den Koalitionsvertrag verstoßen.
<
Das vollständige Gutachten von Prof.Dr.Eßig & Prof.Dr.Burgi finden Sie online auf Website Bundesvereinigung Bauwirtschaft .
Für Presseanfragen:
Iris Rabe
Leiterin Kommunikation & Presse
Bundesvereinigung Bauwirtschaft
Kronenstrasse 55-58
10117 Berlin
(030)20314-409
Email:rabe@zdb.de P >