Laut einem Bericht des Handelsblatts planen Finanzminister Klingbeil und Verteidigungsminister Pistorius (beide SPD), die Zinsen für Schulden aus Rüstungsausgaben von der Schuldenbremse auszunehmen, ebenso wie die eigentlichen Verteidigungsausgaben. Dies könnte in der aktuellen Finanzplanungsperiode zu einer zusätzlichen Verschuldung im zweistelligen Milliardenbereich führen.
Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, äußert sich dazu:
„Die schwarz-rote Regierung treibt ihre Politik unbegrenzter Verschuldung weiter voran, insbesondere für unproduktive Rüstungsausgaben. Jetzt sollen sogar die ZINSEN auf diese Schulden durch weitere neue Schulden beglichen werden. Da Zinsen das Ergebnis von Schulden sind, verschärft mehr Verschuldung nur das Problem hoher Zinszahlungen. Die Bundesregierung versucht also Feuer mit Benzin zu löschen.“
Darüber hinaus scheint die ‚kreative‘ oder vielmehr rechtlich fragwürdige Auslegung des Grundgesetzes fortgesetzt zu werden: Bereits im März wurde durch eine ‚Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben‘ faktisch die Schuldenbremse abgeschafft – damals unterstützt von den kriegsbefürwortenden Parteien CDU, CSU, SPD und Grünen, die in alles außer Diplomatie investieren. Seit März zählen aufgrund einer Erweiterung des Verteidigungsbegriffs um ‚Bevölkerungsschutz‘ sogar Ausgaben für ‚Klimaschutz‘ als Teil dieser Kategorie. Absurde Projekte im Namen der CO2-Ideologie können seitdem an der Schuldenbremse vorbei finanziert werden.“
Und nun sollen auch noch Zinsen auf dreistellige Milliardenschulden des Militärs von Artikel 109 GG ausgenommen werden. Dabei gehören Zinszahlungen im Bundeshaushalt nicht zum gleichen Teilhaushalt wie der Verteidigungsetat – weshalb diese Interpretation exklusiv für Rüstungskosten unserer Meinung nach nicht zulässig ist. Noch nie hat eine Bundesregierung Gesamtschulden nach Ressorts differenziert und daraus unterschiedliche Rechtsfolgen abgeleitet.“
Das vom Markt aufgenommene Kapital fließt einfach in den Gesamthaushalt ein; daher ist es unserer Ansicht nach nicht möglich, einen Teil dieser Zinsen an der Schuldengrenze vorbeizubuchen ohne erneute Änderung des Grundgesetzes vorzunehmen,“ so Boehringer weiter.
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