In einem kürzlich veröffentlichten Bericht von Prof. Dr. Michael Eßig und Prof. Dr. Martin Burgi wird bestätigt, dass die Bundesregierung im Einklang mit dem Koalitionsvertrag handelt, wenn sie im Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe an der Priorität der Losvergabe bei öffentlichen Ausschreibungen festhält.
In einer Wirtschaft, die stark von mittelständischen Unternehmen geprägt ist, ist es entscheidend und liegt auch im besonderen Interesse öffentlicher Auftraggeber, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) faire Chancen erhalten, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Nur so kann ein echter Wettbewerb um öffentliche Aufträge stattfinden und gleichzeitig eine zuverlässige Leistungserbringung gewährleistet werden.
Der Bericht verdeutlicht anhand konkreter Daten den hohen Anteil kleiner und mittlerer Betriebe an den vergebenen Bauaufträgen. KMU sind somit nicht nur das Rückgrat des Bauwesens, sondern auch ein Garant für die Umsetzung öffentlicher Investitionen sowie für die wirtschaftliche Stabilität ganzer Regionen. Zudem zeigen die Zahlen auf, dass durch losweise Vergabe mehr potenzielle Bieter angezogen werden können, was den Preis- und Qualitätswettbewerb stärkt.
Die Studie hebt außerdem hervor, wie losweise Vergaben zur Resilienz und Qualität öffentlicher Bauprojekte beitragen: Wenn Aufträge auf mehrere mittelständische Firmen verteilt werden, sinkt das Risiko von Projektunterbrechungen infolge von Insolvenzen großer Generalunternehmern erheblich; zudem entstehen innovativere spezialisierte Lösungen.
Kontraproduktiv für Beteiligungsmöglichkeiten des Mittelstands wäre hingegen der vom Bundesrat vorgeschlagene Wegfall des Vorrangs der Losvergabe aus unklaren „zeitlichen“ Gründen – ein Vorschlag übrigens ganz im Sinne der Ampelregierung –, vor dem Gutachter verfassungsrechtliche Risiken warnen: Der Vorrang schafft gleiche Zugangschancen zu öffentlichen Ausschreibungen als Ausdruck des Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 GG). Auch hinsichtlich Bestimmtheitsgrundsatz äußern Autoren Bedenken angesichts Einführung „zeitlicher Gründe“ ohne Begrenzungskriterien Regierungsentwurfs.
Zudem fordert Europäisches Parlament in seiner Entschließung künftige Reform EU-Vergaberichtlinien dazu auf öffentliche Auftragsvergaben standardmäßig in Lose aufzuteilen – jede Abweichung deutschen Regelwerks müsste aufgrund widersprechender EU-Vorgaben bald rückgängig gemacht werden.
Nun gilt es sicherzustellen zukünftige Beteiligungsmöglichkeiten Mittelstands bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren wie vorgesehen Gesetzentwurf Bundesregierung weiter parlamentarisch abzusichern – alles andere wäre eklatanter Verstoß gegen Koalitionsvertrag betont Grundsatz mittelstandsfreundlichen Vergabepraxis.
Das vollständige Gutachten von Prof. Dr. Eßig & Prof. Dr. Burgi finden Sie online auf Website Bundesvereinigung Bauwirtschaft hier .
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