Die von Gesundheitsministerin Nina Warken vorgeschlagenen Einsparmaßnahmen verdeutlichen ein praktisches Dilemma, in dem sich deutsche Krankenhäuser derzeit befinden: Gesetzliche Anforderungen an Personal und Struktur in Verbindung mit allgemeinen Sparzwängen gefährden zunehmend die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken. Gleichzeitig sollen die Kliniken eine qualitativ hochwertige Versorgungssicherheit für Patient:innen gewährleisten. Durch die neuen Sparvorschläge droht dieser Anspruch auf bestmögliche stationäre Patient:innenversorgung aufgrund finanzieller Zwänge im deutschen Gesundheitssystem verloren zu gehen.
Dieses Dilemma resultiert hauptsächlich aus der doppelten Belastung, mit der Krankenhäuser konfrontiert sind: Die Krankenhausreform bringt neue Vorgaben für Personal und Struktur mit sich, deren Umsetzung und Finanzierung den Kliniken obliegt. Gleichzeitig werden den Krankenhäusern pauschale Mittelkürzungen auferlegt. Das bedeutet sinkende Einnahmen bei gleichzeitig steigenden Kosten. Diese Spannungen gefährden nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Kliniken, sondern stellen auch ernsthafte Risiken für eine angemessene Qualitätssicherung dar.
Bürokratieabbau statt pauschaler Kürzungen
Anstelle von pauschalen Einsparungen und neuen Regulierungen ist es aus Sicht des DEKV dringend notwendig, den ursprünglich geplanten „Bürokratieabbau“ stärker zu betonen: Kliniken müssen von bürokratischen Pflichten befreit werden, die keinen Einfluss auf die Versorgung haben. Auch Personal- und Strukturvorgaben sollten nur dort gelten, wo sie tatsächlich zur Behandlungsqualität beitragen können. Ein ausgewogener Ansatz ist erforderlich.
„Wenn 1.8 Milliarden Euro eingespart werden sollen, muss dem mindestens eine gleichwertige Reduktion bei Dokumentations- und Strukturvorgaben gegenüberstehen,“ fordert Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Aussetzung des Fixkostendegressionsabschlags
Die geplanten Einsparungen bergen das Risiko, dass Kliniken beispielsweise Eingriffe verschieben müssen, die nicht lebensnotwendig oder akut sind –nur um starre Vorgaben einzuhalten –; . . Dies führt zu Wartelistenmedizin . Daher ist es mindestens erforderlich , den Fixkostendegressionsabschlag bis zum Beginn der Vorhaltekostenfinanzierung auszusetzen. ; . Durch Abschaffung dieses Mengendeckels würden erbrachte Mehrleistungen endlich belohnt ;.. Krankenhäuser ,,die mehr versorgen,, würden nicht länger bestraft.&; Aktuell wird jeder zusätzlich erbrachte Fall bei normaler Fallschwere mit einem Abschlag von 1&;&;%2C500 Euro sanktioniert.
"%3BWer versorgt%2C muss zusätzliche Leistungen ohne Abschläge abrechnen können%2E Dieser Vorschlag ist auch ein zielgerichtetes Instrument%2C um die gewünschte Leistungskonzentration der Krankenhausreform zu erreichen"%3B so Radbruch;
NUR wenn finanzielle Mittel gezielt in leistungsfähige Strukturen fließen UND unnötige Bürokratie reduziert wird,kann DIE Krankenhausversorgung IN Deutschland nachhaltig gesichert werden.
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