Nach vorläufigen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist die Anzahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland im September 2025 um 10,4 % im Vergleich zum gleichen Monat des Vorjahres gestiegen. Dabei ist zu beachten, dass diese Anträge erst nach einer ersten Entscheidung durch das Insolvenzgericht in die Statistik aufgenommen werden. Der tatsächliche Zeitpunkt der Antragstellung liegt oft etwa drei Monate früher.
Unternehmensinsolvenzen: Ein Anstieg von 13,4 % im Juli 2025 gegenüber dem Vorjahr
Laut endgültigen Ergebnissen meldeten die Amtsgerichte für Juli 2025 insgesamt 2.197 Unternehmensinsolvenzen – ein Zuwachs von 13,4 % verglichen mit Juli 2024.
Die Gläubigerforderungen aus den gemeldeten Insolvenzen beliefen sich auf rund 3,7 Milliarden Euro im Juli dieses Jahres. Im Vergleich dazu lagen sie im selben Monat des Vorjahres bei etwa 3,2 Milliarden Euro.
Höchste Insolvenzhäufigkeit in Verkehr und Lagerei
Im Juli wurden deutschlandweit pro zehn Tausend Unternehmen durchschnittlich sechs Unternehmensinsolvenzen verzeichnet. Am stärksten betroffen war der Bereich Verkehr und Lagerei mit einer Quote von zwölf Fällen je zehntausend Unternehmen. Es folgten das Gastgewerbe sowie sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen wie Zeitarbeitsfirmen mit jeweils knapp zehn Insolvenzfällen pro zehntausend Unternehmen.
Anstieg bei Verbraucherinsolvenzen um fast dreizehn Prozent
Im selben Zeitraum stieg auch die Zahl der Verbraucherinsolvenzfälle auf insgesamt über siebeneinhalbtausend Fälle an – eine Erhöhung um nahezu dreizehn Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Erläuterungen zur Methodik:
Die Insolvenzstatistik erfasst ausschließlich Geschäftsaufgaben infolge eines Insolvenzverfahrens und nicht solche aus anderen Gründen oder bevor akute Zahlungsschwierigkeiten auftreten.
Die monatlichen vorläufigen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren für September basieren auf aktuellen Bekanntmachungen aller deutschen Amtsgerichte und gelten als experimentelle Daten ohne vollständige methodische Reife amtlicher Statistiken.
Etwa dreißig Prozent aller Insolvenzverfahren sind Regelverfahren; diese betreffen hauptsächlich Unternehmen (rund fünfundfünfzig Prozent). Auch wirtschaftlich aktive Personen wie persönlich haftende Gesellschafter oder Mehrheitsgesellschafter fallen darunter.
Zusätzlich werden beim Frühindikator technisch bedingt Nachlass- und Gesamtgutverfahren berücksichtigt.
Zur Berechnung der Häufigkeit wurden Daten aus dem statistischen Unternehmensregister verwendet; als „Unternehmen“ gelten juristische Einheiten wie Aktiengesellschaften oder Einzelunternehmen.
Weitere Details zur Interpretation finden Sie unter „Methoden“ auf unserer Themenseite online.
Zusätzliche Informationen:
Ausführliche Ergebnisse sind in Tabelle fünf zwei vier eins eins (Insolvenzstatistiken) innerhalb unserer GENESIS-Online-Datenbank verfügbar sowie über unsere Internetseite zugänglich.
Diese Pressemitteilung kann zusammen mit weiteren Informationen unter www.destatis.de/pressemitteilungen abgerufen werden.
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