Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt, der den Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk regelt. Nach Zustimmung beider Parteien tritt dieser Vertrag in Kraft und gilt für drei Jahre, vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028.
Wesentliche Punkte des neuen Mindestlohntarifvertrags
Laufzeit: Vom 1. Januar 2026 bis zum Ende des Jahres 2028
Mindestlohn für ungelernte Arbeitskräfte
- Erhöhung ab dem 1. Januar 2026 von derzeitigen 14,35 Euro auf künftig 14,96 Euro
- Anschließend bleibt der Lohn bis Ende Dezember 2028 stabil
Mindestlohn für gelernte Fachkräfte
- Stufenweise Erhöhung: Ab dem Jahrbeginn von jeweils:
- 16,60 Euro im Jahr 2026
- 17,10 Euro im Jahr darauf
- Sowie schließlich auf ein Niveau von 17,60 Euro Anfang des Jahres 2028
Mit diesem Abschluss tragen die Verhandlungspartner sowohl politischen als auch wirtschaftlichen Aspekten Rechnung. Die jährlichen Erhöhungen um zunächst 3,8 Prozent gefolgt von weiteren Steigerungen um jeweils rund drei Prozent stellen sicher, dass der Mindestlohn für qualifizierte Kräfte weiterhin über dem gesetzlichen Niveau liegt.
Aussagen der Verhandlungsführer zu den Ergebnissen:
ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk betont aus Sicht der Arbeitgeberseite: „Dieses Tarifergebnis garantiert faire Entgelte im Dachdeckerbereich und bietet unseren Betrieben Planungssicherheit.“ Der angepasste Mindestlohn orientiert sich eng am gesetzlichen Standard und fördert somit weiterhin eine qualifizierte Ausbildung in dieser Branche.
Dagegen hebt Carsten Burckhardt als Vertreter der Arbeitnehmer*innen hervor: „Das Beispiel des Dachdeckerhandwerks zeigt eindrucksvoll eine funktionierende Tarifpartnerschaft – fair und respektvoll.“ Durch intensive Verhandlungen konnte erreicht werden, dass Helfer*innen auch zukünftig oberhalb des gesetzlichen Minimums entlohnt werden.
Zudem wird durch die Anhebung bei Fachkräften ein spürbarer Gehaltszuwachs erzielt – selbst in Unternehmen ohne Tarifbindung oder Entsendebetriebe wird so Schutz vor unfairem Wettbewerb gewährleistet sowie verlässliche Arbeitsbedingungen geschaffen.