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Reimann: Finanzierung des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes steht im Widerspruch zu den Koalitionsvertragszielen

by AOK-Bundesverband
Oktober 9, 2025
in Politik
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Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, äußert sich zur zweiten und dritten Lesung des Pflegefachassistenzeinführungsgesetzes im Bundestag:

„Wir begrüßen es sehr, dass mit dem neuen Gesetz eine einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz auf nationaler Ebene eingeführt wird. Dies fördert die Durchlässigkeit im Bildungssystem und gewährleistet vergleichbare Standards in ganz Deutschland. Allerdings ist es entscheidend, dass auch die Praxisanleitung landesweit einheitlich und qualitätsgesichert gestaltet wird. Derzeit gibt es erhebliche Unterschiede in der Qualität und Struktur der Praxisanleitung zwischen den Bundesländern, was den Zielen einer einheitlichen Pflegeausbildung widerspricht.

Eine besonders sinnvolle Regelung ist die stärkere Verknüpfung der praktischen Ausbildung mit dem Rehabilitationsbereich. Dies verbessert das Verständnis für eine sektorübergreifende Versorgung und ermöglicht tiefere Einblicke in spezielle Tätigkeiten innerhalb der Rehabilitation – Aspekte, die angesichts des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung gewinnen werden.

Sehr kritisch betrachten wir jedoch die Finanzierungsgestaltung: Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll jährlich über 240 Millionen Euro zusätzlich aufbringen. Dies belastet die Beitragszahler weiter, erhöht den Druck auf stabile Beiträge und steht im Widerspruch zu den Zielen des Koalitionsvertrages, welcher Entlastungen für pflegebedürftige Menschen sowie klare Verantwortlichkeiten bei Aufgaben- und Finanzierungsfragen zwischen GKV (gesetzliche Krankenversicherung), SPV (soziale Pflegeversicherung) und Ländern vorsieht.

Die Finanzierung der schulischen Ausbildung liegt in der Verantwortung der Länder. Die AOK-Gemeinschaft fordert seit Jahren von diesen eine vollständige Übernahme dieser Kosten für die schulische Pflegeassistenzausbildung. Auch sehen wir mit Sorge auf die Kostenbeteiligung durch Pflegedienste: Diese Regel könnte sich direkt negativ auf pflegebedürftige Personen auswirken, deren Eigenanteile bereits jetzt erheblich sind.“

Ansprechpartner in unserer Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Tags: AusbildungBundestagGesetzeGesundheit / MedizinGesundheitspolitikKoalitionsvertragKrankenversicherungPflegePflegefachassistenzPflegefachassistenzeinführungsgesetzPolitikVerbändeWissen / Bildung
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