Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt es, dass die Bundesregierung plant, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Allerdings löst der aktuelle Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege nicht die wesentlichen Probleme.
Der politische Wille, endlich die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung anzugehen, wird geschätzt. Doch laut BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke greift der vorliegende Änderungsantrag zu kurz: „Mit diesem Antrag würde sogar eine strukturelle Unterfinanzierung der Weiterbildungsambulanzen festgeschrieben.“ Sie fordert, dass alle notwendigen Leistungen in den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen berücksichtigt werden müssen: Behandlungsleistungen, Erwerb von Fachkenntnissen sowie Supervision und Selbsterfahrung für eine professionelle therapeutische Beziehungsgestaltung. „Würde dieser Antrag unverändert angenommen werden,“ so Benecke weiter, „wäre dies nicht gewährleistet.“ Bereits jetzt sind viele Praxen und Kliniken bereit für Weiterbildungsstellen; es fehlt jedoch an ausreichender Finanzierung. Ohne tragfähige Lösungen wird es weiterhin zu wenige Weiterbildungsstellen geben – mit dem Risiko eines Fachkräftemangels ab Anfang 2030.
Für Praxen sowie Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken bietet der Änderungsantrag keine Lösung zur Sicherung ausreichender Weiterbildungsplätze. Die BPtK fordert daher:
- Weiterbildungsambulanzen sollten alle durch Weiterbildungsteilnehmende entstehenden Kosten in Vergütungsverhandlungen einbringen können.
- Praxen und MVZ benötigen gezielte Förderungen analog zur Allgemeinmedizin sowie grundversorgenden Fachärzt*innen.
- Kliniken brauchen Übergangsfinanzierungen für zusätzliche Stellen solange bestehende Positionen noch von Psycholog*innen oder Psychotherapeut*innen in Ausbildung besetzt sind.
Pressekontakt:
Ulrike Florian
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 030. 278 785 – 21
E-Mail: presse@bptk.de