Dringend benötigte Projekte vor Ort können endlich realisiert werden.
Am heutigen Donnerstag diskutiert der Deutsche Bundestag in der 2./3. Lesung über das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen für Länder und Kommunen. Klaus Mack, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erläutert dazu:
„Die Bundesregierung setzt ein starkes Signal für unsere Gemeinden: Mit dem neuen Gesetz zur Finanzierung von Infrastruktur in Ländern und Kommunen stellen wir aus dem im März beschlossenen Sondervermögen 100 Milliarden Euro für Investitionen bereit. Damit legen wir den Grundstein, um dringend benötigte Projekte vor Ort endlich umzusetzen – flexibel, schnell und zielgerichtet.
Egal ob neue Schulen, moderne Straßen, leistungsfähige Krankenhäuser oder nachhaltige Energieprojekte – die Entscheidung darüber liegt bei den Kommunen zusammen mit den Ländern. Die Bereiche für die Mittelverwendung sind breit gefächert und umfassen auch Maßnahmen, die bereits ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung.
Der Bund gewährt den Ländern umfassende Freiheiten bei der Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene. Dies betrifft sowohl die Verteilung als auch den Nachweis über die Verwendung der Mittel. Wichtig ist dabei eine schnelle und unbürokratische Umsetzung sowie eine flexible Bereitstellung der Mittel zu gewährleisten. Wir vertrauen darauf, dass sich die Länder ihrer Verantwortung bewusst sind und diese Gelder im Sinne ihrer Bürger einsetzen werden.
Diese Investitionen in Infrastruktur sind ein bedeutender Schritt: Sie schaffen Arbeitsplätze, fördern das Wachstum und bereiten unser Land auf kommende Jahrzehnte vor. Gemeinsam gestalten wir eine starke, nachhaltige Zukunft voller Lebensqualität – für alle Menschen in Deutschland.“
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