Nach intensiven Diskussionen hat die Bundesregierung ein neues Modell für die Grundsicherung beschlossen. Das bisherige Bürgergeld wird abgeschafft und durch eine Neue Grundsicherung mit strengeren Vorschriften ersetzt. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte, dass die Mitwirkungspflichten erheblich verschärft und Sanktionsmöglichkeiten erweitert werden sollen. Wer Termine im Jobcenter versäumt oder Arbeit ablehnt, muss künftig mit Kürzungen von bis zu 100 Prozent rechnen. Härtefälle sollen jedoch berücksichtigt werden.
René Springer, der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, äußerte sich dazu:
„Es ist grundsätzlich positiv zu bewerten, dass die Bundesregierung endlich erkannt hat, dass das Bürgergeld nicht funktionierte und Sanktionen verschärft werden müssen. Personen, die dauerhaft Leistungen beziehen und jede Mitwirkung verweigern, sollten keine umfassende Versorgung auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung erwarten dürfen. Doch leider schwächt die Regierung ihr eigenes Konzept: Zuerst soll ein Kooperationsplan abgeschlossen werden müssen, bevor Sanktionen greifen können; zudem öffnet die Härtefallregelung wieder Tür und Tor für Ausnahmen. Das ist keine Reform – das ist lediglich Augenwischerei.
Positiv hervorzuheben ist jedoch der verstärkte Kampf gegen den Missbrauch von Sozialleistungen in Zukunft. Aber solange das Hauptproblem – nämlich die Masseneinwanderung in unsere Sozialsysteme – ignoriert wird, bleibt alles nur Stückwerk. Diese Einwanderung treibt maßgeblich zur Kostenexplosion beim Bürgergeld bei – doch dies wird von der Bundesregierung einfach übersehen. Diese Realitätsverweigerung führt weiterhin zu steigenden Kostenexplosionen bei den Sozialausgaben; somit steht fest: Die Neue Grundsicherung erweist sich bereits jetzt als Misserfolg.
Die AfD-Fraktion fordert daher: Die Neue Grundsicherung sollte grundsätzlich nur deutschen Staatsbürgern zustehen dürfen; Ausländer sollten erst nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von zehn Jahren sowie nachweislicher Erwerbstätigkeit anspruchsberechtigt sein – dann auch nur befristet für ein Jahr gültig sein dürfen! Nur so kann unser Sozialstaat gerecht bleiben sowie leistungsorientiert agieren – damit wir zukunftsfähig bleiben!“
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