Berlin, 08.10.2025 – Die Bundesärztekammer (BÄK) zeigt sich erfreut darüber, dass die Bundesregierung nach langwierigen Verhandlungen endlich einen Entwurf für das Krankenhausanpassungsgesetz vorgelegt hat. „Es war höchste Zeit, diese Hängepartie zu beenden“, so der Präsident der BÄK, Dr. Klaus Reinhardt. „Dennoch sind im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf kaum wesentliche Fortschritte erkennbar.“ Stattdessen gibt es nur minimale Anpassungen und einen schwierigen Kompromiss bei den umstrittenen Ausnahmeregelungen sowie einige Verbesserungen bei den Anrechnungsregelungen für Fachärzte in Leistungsgruppen; jedoch gibt es auch Verschlechterungen und alte wie neue Unstimmigkeiten. Anstelle des versprochenen Bürokratieabbaus werden zusätzliche Meldepflichten eingeführt; gestärkt werden nicht diejenigen, die täglich zur Patientenversorgung beitragen, sondern der Medizinische Dienst und die Gesetzlichen Krankenkassen. Daher ist es umso wichtiger, das parlamentarische Verfahren zu nutzen, um relevante Verbesserungen einzubringen.
Besonders besorgt ist die Bundesärztekammer über die unzureichende Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung in dem Entwurf. Die Planung auf Basis von Leistungsgruppen wird zwangsläufig zu einer stärkeren Zentralisierung von weiterbildungsrelevanten Inhalten führen müssen. Daher sind verstärkte Kooperationen zwischen Krankenhäusern sowie mit Praxen und Medizinischen Versorgungszentren unerlässlich geworden.“Arbeitsrechtliche Hindernisse stehen hier praktikablen Lösungen im Weg – insbesondere fehlen Regelungen zur ärztlichen Weiterbildung beispielsweise bei Arbeitnehmerüberlassung“, erklärt Reinhardt.
Kritisch sieht die BÄK auch das geplante Modell zur Vorhaltevergütung: „Die Idee hinter dieser Strukturfinanzierung unabhängig von Fallzahlen ist grundsätzlich richtig gedacht.“ Doch bleibt in ihrer jetzigen Form ein Bezug auf Fallzahlen bestehen – was Fehlsteuerungspotenzial birgt sowie zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet! Deshalb muss man jetzt dringend an einem tragfähigen Konzept arbeiten,“ mahnt Dr.Klaus Reinhardt eindringlich an!
Auch beim sogenannten Grouper-Algorithmus – welcher Fälle bestimmten Leistungsgruppen zuordnet – sieht man seitens BÄKs erhebliches Verbesserungspotential: „Insbesondere große Bereiche wie Innere Medizin oder Chirurgie bergen Fehlerquellen durch falsche Zuordnungen,“ fordert er eindringlich Nachbesserungsbedarf!
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