Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen bedeutenden Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht errungen: Die Bundesregierung ist verpflichtet, ein umfassendes und wirksames Nitrataktionsprogramm zu entwickeln. Das Gericht fordert eine vollständige Überarbeitung des Programms, um sicherzustellen, dass der Nitrateintrag aus der Landwirtschaft so weit reduziert wird, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthält. Bisher hatte die Regierung lediglich Anpassungen an der Düngeverordnung als Aktionsprogramm bezeichnet.
Die DUH drängt nun darauf, dass die Bundesregierung schnell handelt und den Forderungen des Urteils nachkommt. Dies ist dringend erforderlich: An 26 Prozent der Messstellen in Deutschland wird der EU-Nitratgrenzwert überschritten; an 16 Prozent steigen die Werte sogar weiter.
Sascha Müller-Kraenner von DUH erklärt: „Heute ist ein entscheidender Tag für den Schutz unseres Trink- und Grundwassers. Jahrelang hat die Regierung zugelassen, dass unser Wasser durch übermäßiges Nitrat aus Gülle und Dünger belastet wird. Dies führt zu steigenden Kosten für Trinkwasser sowie einem Verlust an Artenvielfalt und droht mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren samt hohen Strafen.“ Das Urteil verdeutlicht: Ein echtes Aktionsprogramm muss entwickelt werden.
Das Oberverwaltungsgericht hatte zunächst gegen DUH entschieden aufgrund angeblich unzureichender Beteiligung im Vorfeld. Doch das Bundesverwaltungsgericht sieht dies anders und erkennt keine Grundlage für einen Ausschluss solcher Einwendungen seitens DUH.
Anwältin Caroline Douhaire vertritt die DUH: „Deutschland wurde bereits vom Europäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung verurteilt – sowohl 2002 als auch 2018. Nun bestätigt auch das Bundesverwaltungsgericht erhebliche Mängel bei dieser Umsetzung.“ Besonders wichtig sei eine Anpassung des Planungsprozesses gemäß dem Düngegesetzes in zwei Schritten – erst Erstellung eines Aktionsprogramms dann Berücksichtigung bei Änderungen der Verordnung.
Kontext:
Die EU-Nitratrichtlinie spielt eine zentrale Rolle beim Schutz unserer Gewässer vor übermäßigem Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen; sie setzt klare Grenzwerte fest (maximaler Wert von 50 mg/Liter im Grundwasser) sowie Verpflichtung zur Entwicklung entsprechender Programme durch Mitgliedsstaaten alle vier Jahre mit Überprüfung bzw Fortschreibung falls nötig – was bisher nicht geschehen ist seitens deutscher Behörden laut neuer Klage eingereicht April ’25 durch Umweltorganisation gegen Untätigkeit bezüglich dieser Pflichtmaßnahmen welche weder aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen noch ausreichend Schutz bieten können hinsichtlich Stickstoffeinträgen ins Trink- & Grundwasser
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