Dr. Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer, äußert sich zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über den Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes:
Die Bundesärztekammer befürwortet die geplanten Einschränkungen im Umgang mit medizinischem Cannabis. Zukünftig soll die erste Verschreibung einen direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient erfordern, außerdem wird der Versandhandel verboten. Aus ärztlicher Sicht halten wir beide Maßnahmen für äußerst wichtig, da Cannabis eine psychoaktive Substanz mit hohem Abhängigkeitspotenzial ist. Seit es nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, hat sich die Einfuhrmenge von Cannabisblüten stark erhöht – ein Hinweis darauf, dass bisherige Regelungen Missbrauch begünstigt haben könnten. Eine verantwortungsvolle Therapie setzt daher eine gründliche ärztliche Untersuchung im persönlichen Gespräch voraus.
Trotzdem bleiben wir bei unserer Meinung: Es wäre noch konsequenter gewesen, medizinisches Cannabis wieder in das Betäubungsmittelrecht aufzunehmen. Denn nach wie vor erfüllt Cannabis die Kriterien eines solchen Stoffes. Die Wiedereingliederung in das BtM-Gesetz würde die Verantwortung der Ärzte klarstellen und zusätzlich zur Sicherheit der Patienten beitragen.
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