Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Landgericht München die Firma AmRest Coffee Deutschland, Betreiberin aller Starbucks-Filialen in Deutschland, in drei Fällen wegen Missachtung der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht verurteilt. Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Fortschritt im Kampf gegen Einweg-Müll und für den Schutz der Verbraucher dar.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
„Das Gerichtsurteil ist klar: Die Verpflichtung zum Angebot von Mehrwegbechern bedeutet nicht nur, dass diese irgendwo bereitstehen müssen – Gastronomiebetriebe sind verpflichtet sicherzustellen, dass alle Bechergrößen stets verfügbar sind und korrekt ausgegeben werden. Genau hier gibt es bei Starbucks erhebliche Defizite. Bei unseren Tests fehlten nicht nur die passenden Mehrwegbechergrößen; auch einfache Abläufe wie die Pfandabrechnung funktionierten nicht reibungslos. Diese Verstöße waren keine Einzelfälle, sondern zeigten ein systematisches Problem auf: Der Mehrweggedanke wird nicht ernst genommen. Es sollte nicht nötig sein, Unternehmen gerichtlich zur Umsetzung von Mehrwegsystemen zu zwingen. Wir fordern Umweltminister Schneider auf, über bloße Angebotsverpflichtungen hinaus Anreize für die Nutzung von Mehrwegsystemen zu schaffen: Eine nationale Steuer auf Einwegverpackungen für Mitnahmeprodukte in Höhe von mindestens 50 Cent ist längst überfällig – Städte wie Tübingen und Konstanz machen es bereits erfolgreich vor.“
Hintergrund:
Im November 2023 und April 2024 stellte die DUH Verstöße gegen die Pflicht zur Bereitstellung von Mehrwegalternativen in drei Starbucks-Filialen in München und Berlin fest. In zwei Filialen konnten Testpersonen ihre Getränke aufgrund fehlender Bechergrößen nicht im gewünschten Format erhalten. In einer weiteren Filiale war das Personal trotz vorhandener Becherbestände unfähig oder unvorbereitet auf eine korrekte Pfandabrechnung.
Pressekontakt:
Barbara Metz
Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923
metz@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20
presse@duh.de