Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat das Landgericht München AmRest Coffee Deutschland, den Betreiber aller Starbucks-Filialen in Deutschland, in drei Fällen wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Mehrwegangebotspflicht verurteilt. Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Fortschritt im Kampf gegen Einwegmüll und für den Schutz der Verbraucher dar.
Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußerte sich dazu:
„Das Gerichtsurteil ist klar: Die Verpflichtung zum Angebot von Mehrwegbechern bedeutet nicht nur, dass diese einfach verfügbar sein müssen. Gastronomiebetriebe sind auch dafür verantwortlich zu gewährleisten, dass alle Bechergrößen stets vorhanden sind und korrekt ausgegeben werden. Bei Starbucks gibt es hier erhebliche Mängel. Unsere Tests zeigten nicht nur fehlende Mehrwegbecher in passenden Größen auf; selbst grundlegende Abläufe wie die Pfandverrechnung funktionierten nicht reibungslos. Diese Verstöße waren keine Einzelfälle – sie offenbaren ein systematisches Problem: Das Thema Mehrweg wird stiefmütterlich behandelt. Es sollte nicht nötig sein, Unternehmen gerichtlich zur Umsetzung von Mehrweglösungen zu zwingen. Wir fordern Umweltminister Schneider auf, über bloße Angebotsvorgaben hinauszugehen und Anreize für die Nutzung von Mehrwegalternativen zu schaffen: Eine nationale Steuer auf Einwegverpackungen im Takeaway-Bereich von mindestens 50 Cent ist längst überfällig – Städte wie Tübingen und Konstanz zeigen bereits erfolgreich den Weg.“
Hintergrundinformationen:
Im November 2023 sowie April 2024 stellte die DUH Verstöße gegen die Pflicht zur Bereitstellung von Mehrwegalternativen in drei Starbucks-Filialen in München und Berlin fest. In zwei dieser Filialen konnten Testpersonen ihre Getränke aufgrund fehlender Bechergrößen nicht vollständig in wiederverwendbaren Behältnissen erhalten. In einer weiteren Filiale war das Personal zwar mit ausreichend Bechern ausgestattet, jedoch unfähig oder ungeschult darin, das Pfandsystem korrekt abzuwickeln.
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