Das Landgericht München hat nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) das Unternehmen AmRest Coffee Deutschland, Betreiber aller Starbucks-Filialen in Deutschland, in drei Fällen wegen Verstößen gegen die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Mehrwegoptionen verurteilt. Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Fortschritt im Kampf gegen Einwegmüll und für den Schutz der Verbraucher dar.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:
„Das Gerichtsurteil ist klar: Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Mehrwegalternativen bedeutet nicht nur, dass irgendwelche Becher verfügbar sein müssen – Gastronomiebetriebe sind auch verpflichtet sicherzustellen, dass alle Bechergrößen jederzeit vorhanden sind und korrekt ausgegeben werden. Genau hier liegt bei Starbucks ein großes Problem vor. Bei unseren Tests fehlten nicht nur die passenden Mehrwegbechergrößen; auch die Ausgabe scheiterte an einfachen Abläufen wie der Pfandverrechnung. Die festgestellten Verstöße waren keine Einzelfälle, sondern zeigten ein systematisches Problem auf: Mehrweglösungen werden nicht ernst genommen. Es darf nicht sein, dass Unternehmen gerichtlich gezwungen werden müssen, umweltfreundliche Alternativen umzusetzen. Wir fordern Umweltminister Schneider auf, über bloße Angebotspflichten hinaus Anreize für die Nutzung von Mehrwegalternativen zu schaffen: Eine nationale Steuer auf Einwegverpackungen für Takeaway-Produkte von mindestens 50 Cent ist längst überfällig – Städte wie Tübingen und Konstanz zeigen bereits erfolgreich den Weg.“
Hintergrund:
Die DUH stellte im November 2023 und April 2024 in drei Starbucks-Filialen in München und Berlin Verstöße gegen die Pflicht zur Bereitstellung von Mehrwegalternativen fest. In zwei Filialen konnten Testpersonen ihre Getränke nicht vollständig in Mehrwegbechern erhalten, da die benötigte Bechergröße fehlte. In einer dritten Filiale waren zwar ausreichend Becher vorhanden; jedoch war das Personal unfähig das Pfand korrekt abzurechnen.
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Barbara Metz
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