Die Kosten für Medikamente, die von den Krankenkassen getragen werden, steigen stetig an und machen mittlerweile mit über 55 Milliarden Euro (2024) den zweitgrößten Ausgabenposten in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus. Hauptverantwortlich für diesen Anstieg sind die teuren patentgeschützten Arzneimittel. Obwohl sie nur etwa 11 Prozent der verschriebenen Menge ausmachen, verursachen sie rund 56 Prozent der Gesamtkosten für Medikamente. Dr. Ralf Langejürgen vom BKK Landesverband Bayern erklärt: „Die enormen Preissteigerungen bei patentgeschützten Medikamenten belasten direkt die Beiträge unserer Versicherten. Es ist dringend notwendig, dass wir einen Kurswechsel bei der Preisgestaltung dieser Arzneimittel einleiten.“
Im Jahr 2011 wurde das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt, um klare Richtlinien zu schaffen und den Zugang zu neuen Wirkstoffen in Deutschland bezahlbar zu halten. Doch das AMNOG stößt an seine Grenzen bei der Regulierung des Marktes. Besonders drastische Beispiele aus dem Bereich Gentherapie zeigen die enorme Preisspanne: Hersteller verlangen inzwischen zwischen 200 Tausend und drei Millionen Euro für eine einmalige Behandlung.
Der BKK Landesverband Bayern begrüßt daher das Gutachten des Sachverständigenrates zur Neugestaltung von Preisbildung und Nutzenbewertung patentgeschützter Medikamente im Gesundheitswesen ausdrücklich. Die Empfehlungen zielen darauf ab, mehr Transparenz in die Preisgestaltung zu bringen und dabei den tatsächlichen Mehrwert einer neuen Therapie hervorzuheben.
Zukünftig soll sich der Preis eines neuen Medikaments an den Kosten einer vergleichbaren Therapie orientieren dürfen höhere Preise nur dann verlangt werden können wenn ein echter Zusatznutzen nachgewiesen wird Der Sachverständigenrat schlägt vor dass der Gemeinsame Bundesausschuss regelmäßig neue wissenschaftliche Erkenntnisse prüft um gegebenenfalls Preise neu festzulegen
Ein weiterer Vorschlag beinhaltet jährlich anpassbare Budgets für hochpreisige patentgeschützte Medikamente Diese Budgets sollen sich am Bruttoinlandsprodukt orientieren um eine kalkulierbare Obergrenze für GKV-Ausgaben festzulegen
Langejürgen betont: „Die Vorschläge des Sachverständigenrats bieten eine Möglichkeit wie ein fair transparentes leistungsorientiertes Preissystem umgesetzt werden kann Wir unterstützen diese Maßnahmen da sie eine innovative aber dennoch erschwingliche Versorgung unserer Versicherten fördern können“
Weitere Informationen zur Medikamentenversorgung sowohl auf bayerischer als auch bundesweiter Ebene finden Sie unter www.bkk-bayern.de/themen-im-fokus/arzneimittel/
Das vollständige Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege ist abrufbar unter www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2025/SVR_Gutachten_2025.pdf
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Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft öffentlichen Rechts Interessen von Betriebskrankenkassen sowie deren Versicherten innerhalb Bayerns Aktuell gehören ihm vierzehn Betriebskrankenkassen mit insgesamt rund dreieinhalb Millionen Mitgliedern darunter leben über zweieinhalb Millionen Menschen direkt im Freistaat wodurch er einen Marktanteil von etwa zweiundzwanzig Prozent besitzt p >
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