Im Jahr 2017 wurde das System der Pflegeversicherung grundlegend überarbeitet. Die bisherigen Pflegestufen wurden durch fünf neue Pflegegrade ersetzt. Diese Reform zielte darauf ab, nicht nur Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu unterstützen, sondern auch diejenigen mit psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Daher gilt die Einführung der fünf Pflegegrade als bedeutender Fortschritt.
Die Bundesregierung erwägt nun, den Pflegegrad 1 abzuschaffen. Diese Entscheidung würde insbesondere Menschen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen stark belasten. Ende 2024 waren etwa 860.000 Personen in diesem Grad eingestuft, von denen viele an beginnender Demenz leiden.
Personen im Pflegegrad 1 erhalten finanzielle Unterstützung für einfache Sicherheitsmaßnahmen, wohnraumverbessernde Maßnahmen sowie Beratungs- und Schulungsangebote für Angehörige. Zudem steht ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung, um haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleitung zu finanzieren.
„Diese Leistungen sind besonders wichtig für Menschen mit Demenz und ihre Familien, da eine solche Erkrankung das gesamte Leben beeinflusst.“, erklärt Astrid Lärm vom Nationalen Demenzstrategie-Büro. „Der Wegfall des Entlastungsbetrags wäre ein schwerer Schlag für Betroffene und deren Angehörige.“
Pflegerische Unterstützung ist zeitintensiv und fordert oft stundenlange Betreuung durch die Familie – eine Herausforderung besonders bei beginnender Demenz . „
„; Haushaltsnahe Dienstleistungen ermöglichen den pflegenden Angehörigen dringend benötigte Pausen — sagt Dr&#59;. Ulrike Ehrlich vom Deutschen Zentrum für Altersfragen
<pEine Abschaffung des ersten Pflegegrades hätte schwerwiegende Konsequenzen sowohl jetzt als auch in Zukunft: Ohne diese Unterstützungsleistungen könnten viele Betroffene früher stationär untergebracht werden müssen – was erheblich teurer wäre.
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