Im Kontext der angestrebten Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion zu einer Spar- und Investitionsunion in dieser EU-Legislaturperiode sowie der im Sommer durchgeführten Konsultation zur ergänzenden Altersvorsorge, hebt Andreas Hilka, Leiter des aba-Fachausschusses für Kapitalanlage und Regulatorik, auf der EbAV-Aufsichtsrechtstagung am 30. September 2025 in Bonn hervor: „Die betriebliche Altersversorgung ermöglicht die Organisation großer Kollektive, die Risiken gemeinsam tragen. Sie bietet breitere und rentablere Anlagemöglichkeiten mit geringerem Risiko als ein durchschnittlicher Privatanleger. Die langfristigen Anlageperspektiven passen gut zu Projekten wie Infrastruktur oder erneuerbare Energien. Auch Investitionen in weniger liquide Anlageklassen sind sinnvoll und sollten bei entsprechender Expertise genutzt werden können. Wenn es um alternative Kapitalanlagen geht: Wer sollte diese sonst vorantreiben?“ Der bisherige Fokus der EU-Kommission auf die Regulierung von EbAV-Anlagen sollte insbesondere die einschränkenden Bedeckungsanforderungen berücksichtigen.
Auf nationaler Ebene ist es entscheidend, dass die unter der vorherigen Bundesregierung geschaffenen neuen Möglichkeiten der Anlage-Verordnung genutzt werden können, insbesondere hinsichtlich Infrastrukturquoten. Jürgen Rings, Leiter der aba-Fachvereinigung Pensionskassen betont: „Nach den gesetzlichen Anpassungen benötigen wir nun eine Überarbeitung des BaFin-Kapitalanlagerundschreibens sowie des BaFin-Stresstests für Pensionskassen und das Berichtswesen.“
Die aba ist Deutschlands Fachverband für alle Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung sowohl in privaten Unternehmen als auch im öffentlichen Dienst. Sie agiert parteipolitisch neutral und setzt sich seit über 85 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Erhalt und Ausbau dieser Versorgung ein.
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