Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, äußerte sich zum verpflichtenden Start der elektronischen Patientenakte (ePA) am 1. Oktober 2025:
„Die Einführung der ePA stellt eine bedeutende Möglichkeit dar, die Sicherheit von Patienten zu erhöhen und die Qualität medizinischer Behandlungen zu optimieren. Ihr vollständiger Nutzen entfaltet sich jedoch nur dann, wenn sie lückenlos und aktuell gehalten wird. Mit jedem neuen Eintrag steigt ihr Wert: Die Koordination von Behandlungen wird verbessert, Risiken können schneller identifiziert werden und doppelte Untersuchungen lassen sich vermeiden. Daher ist es entscheidend, dass alle Ärztinnen und Ärzte die ePA konsequent nutzen und mit wichtigen Informationen füllen – dies gilt ebenso für das Personal in Krankenhäusern. Allerdings ist dort die Anpassung bestehender Softwaresysteme weitaus komplexer als in Arztpraxen; viele Kliniken werden daher voraussichtlich nicht rechtzeitig zur Einführung bereit sein.
Um den Erfolg der ePA sicherzustellen, muss sie kontinuierlich weiterentwickelt werden. Ein einfaches Meldesystem wäre erforderlich, über das Ärztinnen und Ärzte direkt aus ihrem Arbeitsalltag Rückmeldungen an Hersteller von Praxis- oder Krankenhausverwaltungssystemen geben können. So könnte sich die ePA zu einem lernfähigen System entwickeln, das stetig verbessert wird und den Anforderungen des Praxisalltags gerecht wird.
Auch Patientinnen und Patienten sollten eng in diesen Entwicklungsprozess eingebunden sein. Viele Mediziner berichten davon, dass ihre Patientinnen kaum über die Möglichkeiten der ePA informiert sind; zusätzlich erschwert ein komplizierter Registrierungsprozess den Zugang – derzeit hat nur jeder zwanzigste Versicherte Zugriff auf seine eigene Akte. Deshalb müssen Krankenkassen ihre Versicherten kontinuierlich informieren sowie gezielt unterstützen.
Eine weitere Herausforderung besteht darin sicherzustellen,dass ab Januar 2026 ausschließlich kompatible Systeme genutzt werden dürfen; einige kleinere Anbieter haben diesen Nachweis bisher nicht erbracht.Wäre es nicht absurd,wenn Mediziner aufgrund technischer Defizite ihrer Softwareanbieter ihren Beruf aufgeben müssten? Übergangsregelungen sind notwendig um Praxen vor finanziellen Nachteilen durch Abrechnungsausschlüsse zu schützen.“
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