Das Berliner Landgericht hat heute im Fall der Räumungsklage gegen die Bundesgeschäftsstelle der AfD zugunsten der Partei entschieden und die fristlose Kündigung als ungerechtfertigt eingestuft.
Kay Gottschalk, stellvertretender Sprecher des Bundesvorstands, äußerte sich dazu:
„Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt: Die fristlose Kündigung war rechtlich nicht haltbar und wurde zu Recht abgewiesen. Wir hatten bereits die ordentliche Kündigung akzeptiert. Das Urteil sowie der Prozessverlauf verdeutlichen, dass unsere wertvollen rechtsstaatlichen Ressourcen nicht für politische Konflikte missbraucht werden sollten. Politische Diskussionen gehören ins Parlament und nicht in den Gerichtssaal – dennoch wird die AfD weiterhin in beiden Bereichen für Gerechtigkeit kämpfen.“
Carsten Hütter, Bundesschatzmeister, fügte hinzu:
„Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich. Sie ist ein Triumph für den Rechtsstaat und zeigt unseren Gegnern deutlich, dass sie weder durch politische Debatten noch durch juristische Angriffe gegen uns bestehen können. Im kommenden Jahr werden wir als Eigentümer unser neues Gebäude beziehen und sowohl geografisch als auch strukturell besser aufgestellt sein als je zuvor, um zukünftige Herausforderungen erfolgreich zu meistern.“
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