Die Bedrohung durch Drohnen entwickelt sich rasant. Flughäfen tragen dazu bei, die Sicherheit von Reisenden und Mitarbeitern zu gewährleisten. Zwischen Flugsicherung, Flughafen und Polizei bestehen etablierte Meldeketten. Bei einem Vorfall hat der Schutz der Reisenden höchste Priorität, weshalb der Flugverkehr eingeschränkt oder gestoppt wird. Die Erkennung und Abwehr von Drohnen sind staatliche Aufgaben, die in den Händen von Bundes- und Landespolizei liegen.
Die deutschen Flughäfen begrüßen den Vorstoß des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt zur Ergänzung des Luftsicherheitsgesetzes sowie zur klaren Regelung der Zuständigkeiten. Eine gesetzlich gesicherte Finanzierung für Systeme zur Erkennung und Abwehr von Drohnen ist unerlässlich“, erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel.
Allein dieses Jahr wurden bereits über 140 Sichtungen von Drohnen in Flughafennähe gemeldet. Jede dieser Sichtungen kann Starts und Landungen stören oder Passagiere gefährden.
„Flughäfen können nicht beurteilen, ob eine Drohne von einem Hobby-Piloten gesteuert wird oder Teil einer hybriden Bedrohung ist. Der Schutz unserer Flughafenstandorte ist eine staatliche Aufgabe; Sicherheit beginnt am Boden – dazu gehört auch der Schutz vor illegalem Einsatz von Drohnen mit klaren Strukturen, eindeutigen Zuständigkeiten sowie modernster Technik“, fügt Beisel hinzu.
Der Flughafenverband ADV betont zudem die Verantwortung für Kosten bei den zuständigen Polizeibehörden liegt; Deutschland sollte außerdem innerhalb Europas eine führende Rolle einnehmen.
„Drohnen kennen keine Grenzen – nur gemeinsame Konzepte sowie abgestimmte Verfahren können effektiv gegen Bedrohungen wirken; Flughäfen stehen bereit Politik zu unterstützen: jetzt braucht es entschlossenes Handeln mit klaren Zuständigkeiten moderner Technik & staatlicher Gesamtverantwortung“, schließt Beisel ab.
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