Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat vor dem Berliner Landgericht einen bedeutenden juristischen Sieg errungen. Das Gericht entschied, dass die fristlose Kündigung der Bundesgeschäftsstelle durch den Vermieter ungültig und unbegründet ist. Zudem wurde die Gegenseite dazu verurteilt, alle Verfahrenskosten zu tragen. Der Versuch, die Partei durch politische Manöver und medialen Druck aus ihren Räumlichkeiten zu vertreiben, ist somit gescheitert.
Das Berliner Landgericht stellte klar, dass das vom Vermieter angeführte Argument einer Wahlfeier im Jahr 2023 keinen ausreichenden Grund für eine sofortige fristlose Kündigung darstellt. Der aggressive Versuch des Vermieters, die AfD zum Auszug aus ihrer Bundesgeschäftsstelle zu zwingen, hat damit keinen Erfolg gehabt.
Die AfD kann ihre Tätigkeit in der bisherigen Bundesgeschäftsstelle bis zum Herbst 2026 ohne Androhung einer Räumung fortsetzen oder früher umziehen, falls sie dies wünscht. Die vom Gericht festgelegten Termine (30. September, 30. November und 31. Dezember 2026) entsprechen den bereits im Mietvertrag vorgesehenen Fristen eines Sonderkündigungsrechts und wurden von der AfD anerkannt. Somit muss die Partei nicht früher als geplant ausziehen.
„Ein großartiger Tag für unsere Partei,“ sagte Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher und Bundestagsabgeordneter der AfD sowie Vertreter in diesem Verfahren: „Dieses Urteil bestätigt eindeutig: Die politischen Gegner schießen ins Leere. Wir lassen uns nicht durch juristische Schikanen einschüchtern und setzen unsere Arbeit für das Wohl der Bürger unvermindert fort.“
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