Am 15. September 2025 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition 172858 öffentlich diskutiert, die vor einem Jahr eingereicht wurde. Diese fordert eine grundlegende Überarbeitung der Tarifstruktur und Vertragspraktiken der GEMA sowie eine verstärkte Kontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt.
„Es ist beeindruckend, dass unsere Petition von über 104.000 Menschen unterstützt wird“, erklärt Miron Jakubczyk, Initiator der Petition und seit drei Jahrzehnten Betreiber einer Tanzschule. „Die erheblichen Erhöhungen bei den GEMA-Gebühren betreffen nicht nur Tanzschulen; wir repräsentieren viele andere Veranstalter und Nutzergruppen.“
In den letzten Jahren hat die GEMA versucht, bestehende Pauschalverträge mit Nutzerverbänden zu kündigen und stattdessen individuelle Verträge über ihr Onlineportal abzuschließen, was jeden einzelnen Nutzer zur Registrierung zwingt.
„Dies führt nicht nur zu einem enormen bürokratischen Aufwand für jede Tanzschule – da bis zu zehn verschiedene Tarife in Betracht gezogen werden müssen – sondern auch zu einer Gebührenerhöhung um das Drei- bis Vierfache,“ fügt Dietmar Buermann hinzu, Vorsitzender der Deutschen Tanzschulinhaber Vereinigung e.V. (DTIV).
Ziel der Petition ist es, gesetzliche Rahmenbedingungen so anzupassen:
- Tarife sollen nicht mehr einseitig von der GEMA festgelegt werden können; ihre Angemessenheit sollte im Bedarfsfall gerichtlich überprüft werden können.
- Eine Ex-Ante-Preisfestsetzung sollte eingeführt werden – entweder durch eine paritätisch besetzte Tarifkommission nach dem Schweizer Modell oder durch eine effektive Aufsichtsbehörde wie in anderen monopolistischen Bereichen bekannt.
- Pauschalverträge sollten weiterhin von der GEMA angeboten werden und dürfen nicht einseitig gekündigt werden; sie bieten Musiklizenznutzern Planungssicherheit.
Nur durch transparente und faire Vertragsgestaltungen kann langfristig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jener gesichert werden, die Musiklizenzen nutzen – dies gewährleistet auch zukünftig angemessene Vergütungen für Urheberrechte. Wenn jedoch diejenigen gefährdet sind, welche kulturelle Veranstaltungen ermöglichen oder Musik einsetzen wollen, schadet dies letztlich am meisten den Urhebern selbst.
Während des öffentlichen Anhörungstermins im Petitionsausschuss betonte DTIV klar: Der Gesetzgeber muss einen strukturellen Fehler im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) beheben sowie einen fairen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten schaffen.
DTIV appelliert an den Gesetzgeber: Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten schnellstmöglich umgesetzt unter Berücksichtigung aller Belange sämtlicher Musiklizenznutzer erfolgen – damit auch künftig überall dort gespielt wird wo Menschen zusammenkommen!
Weiterführende Informationen:
Videoaufzeichnung der öffentlichen Beratung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags (ab 1:29)
Petition 172858″Verwertungsgesellschaften – Reform der Tarifstruktur und Vertragspraxis der GEMA / verbesserte Kontrolle durch das Deutsche Patent- u&110d Markenamt“
Bundestag – hib: „Petition fordert Reform de&114;&32GEMATarifstruktur“
Pressekontakt:
Deutsche Ta&110zschulinhaber Vereinigung e.V.
Gymnicher Hauptstra&223;e &54;
50374 Erftstadt
Web: www.dtiv-e&118;.de
Telefon: +49 &50;&48;&51;&35;&32;&54;&56;&32;</1128;
Miron Daniel Jakubczyk
Koordinator Peti&116ion „Reform de&r GEM&A“E-Mail: jakubczyk@dtiv-e&v.de
</spaT<e<l<ephone: +49 <1<span7<span9 <14<span9 <67<span97/r>/g/t;
Dietmar Buermann
1. VorsitzenderE-Mail: buerma/nn@dtiv.orgT/e/l/e/p/h/o/ne:/+4/9/&nb/sp2/4/&52;/2/&53;/64/b/r/g/t;