Bis zum morgigen Abend sind die Bundesministerien gesetzlich verpflichtet, Vorschläge für das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung zu präsentieren. Dieses Programm muss gewährleisten, dass die Klimaziele bis 2030 und 2040 eingehalten werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte bereits 2024 nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) festgestellt, dass das bestehende Klimaschutzprogramm unzureichend ist und überarbeitet werden muss. Um die im Projektionsbericht aufgezeigte Lücke von über 500 Millionen Tonnen CO2 bis 2040 zu schließen, fordert die DUH unter anderem ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, eine Begrenzung auf Landstraßen auf 80 km/h und innerorts auf 30 km/h sowie eine umfassende Sanierungsoffensive. Zudem soll jährlich eine Wiedervernässung von mindestens 50.000 Hektar Moor erfolgen, Wälder sollen klimaschonend genutzt werden und landwirtschaftliche Flächen mit mehr Bäumen und Sträuchern versehen werden.
Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH: „Allein im Verkehrssektor wird bis zum Jahr 2040 ein Überschuss von mehr als 300 Millionen Tonnen CO2 erwartet. Verkehrsminister Patrick Schnieder hat gesetzlich die Aufgabe, diese Diskrepanz zu beheben und effektive Maßnahmen für den Klimaschutz vorzulegen. Dazu zählen ein Tempolimit sowie das Abschaffen klimaschädlicher Subventionen und der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor. Dass sich die Bundesregierung in dieser Situation mit der Autoindustrie arrangiert und sogar plant, den Ausstieg aus dem Verbrenner-Motor abzuschwächen ist absurd. Sollte kein ausreichendes Programm vorgelegt werden können wir durch unsere laufende Klage beim Bundesverwaltungsgericht darauf bestehen.“
Sascha Müller-Kraenner: „Im Jahr 2024 haben wir ein rechtskräftiges Urteil erwirkt um mehr Schutz in den Bereichen Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft sicherzustellen. Natürliche Senken sind essenziell zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen während sie gleichzeitig einen Mehrwert für Anpassungen an den Klimawandel bieten. Das neue Programm sollte daher langfristige Transformationspfade für Moore, Grünland sowie Wälder skizzieren um Planungssicherheit herzustellen; nicht nur durch Förderung alternativer Bewirtschaftungsmethoden sondern auch verbindlichen Vorgaben hinsichtlich des notwendigen Schutzes bei deren Nutzung.“
Barbara Metz: „Der Gebäudesektor stellt seit Jahren eines unserer größten Probleme dar – ‚Bau-Turbo‘ verschärft dies noch weiter indem Bauministerin Hubertz Neubauten ohne ausreichende Umweltverträglichkeitsprüfung fördert. Dies ignoriert konkret Bedürfnisse vieler Menschen hierzulande da es weder bezahlbare noch klimafreundliche Wohnräume schafft;–>“‚Umbau-Turbo‘ wäre sinnvoller!“. Ministerin sollte schnellstmöglich energetische Sanierungen schlecht isolierter Gebäude forcieren.”
Hintergrund:
• Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtete Regierung aufgrund einer DUH-Klage zur Überarbeitung des Programms.
• Gegen Urteil betreffend Energiewirtschaft, -Industrie,-Gebäude-&-Verkehrssektor legte Regierung Revision ein
• Rechtskräftiges Urteil existiert jedoch bezüglich Sektor-Landnutzung
Pressekontakt::
Jürgen Resch, bundesgeschäftsführer
0171&emsp3649170,&enspresch@duh.de
Sascha Müller-Kraenner,bundesgeschäftsführer
016090354509 ,muller-kraenner@duh.de
Barbara Metz,Bundesgeschäftsführerin:01707686923 ,metz@duh.de
DUH-Newsroom:
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