Viele Menschen stoßen auf Schwierigkeiten, wenn sie ihre medizinischen Unterlagen einsehen möchten. Oft müssen sie erhebliche Mühen auf sich nehmen, um Zugang zu ihren Akten zu erhalten und benötigen dabei Hilfe von Dritten oder bekommen unvollständige Dokumente. Dies ergab eine Online-Umfrage des Marktforschungsinstituts Bilendi im Auftrag des Aktionsbündnisses Patientensicherheit und des AOK-Bundesverbandes mit rund 3.300 Teilnehmern. Etwa ein Drittel der Befragten (31 Prozent) hatte bereits mindestens einmal eine Krankenakte für sich selbst oder Angehörige angefordert.
In den medizinischen Unterlagen sind alle relevanten Informationen über die Behandlung eines Patienten während eines Krankenhausaufenthalts oder Arztbesuchs gesammelt. Fast 15 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger gaben an, dass ihnen das gesetzlich verankerte Recht zur Einsichtnahme in ihre Krankenakte nicht bekannt ist (Abbildung 1). 22 Prozent hatten nach einem Krankenhausaufenthalt ihre Akte angefordert, während 28 Prozent dies bei einem niedergelassenen Arzt taten.
16 Prozent berichten von unvollständigen Dokumenten
Mehr als die Hälfte dieser Personen erhielt ihre Krankenakte erst nach wiederholtem Nachfragen – davon bekamen 29 Prozent die Unterlagen nach einmaliger Nachfrage und weitere 23 Prozent erst nach mehrmaligem Nachhaken. Ganze sieben Prozent wurden komplett abgewiesen (Abbildung 3). Bei zehn Prozent war die Wartezeit bis zum Erhalt der Akte problematisch – sie mussten länger als sechs Monate warten (Abbildung 4).
Anpassungen bei den Patientenrechten gefordert
„Patientinnen und Patienten benötigen zeitnahe sowie vollständige medizinische Unterlagen – nicht nur für laufende Behandlungen, sondern auch zur Überprüfung ihrer Richtigkeit“, betont Dr. Ruth Hecker vom Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.. Die Umfrageergebnisse zeigen weiterhin hohe Hürden beim Zugang zu diesen Informationen.
Laut AOK-Bundesverband sollten bestehende Defizite durch Anpassungen im Patientenrechtegesetz behoben werden: „Es braucht rechtliche Konsequenzen für Fälle grundlos verweigerter Einsichtnahme“, fordert Dr. Carola Reimann vom AOK-Bundesverband.
(Gemeinsame Pressemitteilung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit und des AOK-Bundesverbandes)
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