Viele Menschen haben Schwierigkeiten, wenn sie versuchen, ihre Krankenakten einzusehen. Oft müssen sie erhebliche Anstrengungen unternehmen, um Zugang zu ihren Unterlagen zu erhalten. In einigen Fällen benötigen sie die Hilfe Dritter oder erhalten nicht alle erforderlichen Dokumente. Dies geht aus einer Online-Umfrage des Marktforschungsunternehmens Bilendi hervor, die im Auftrag des Aktionsbündnisses Patientensicherheit und des AOK-Bundesverbandes durchgeführt wurde und an der fast 3.300 Personen teilnahmen. Laut den Ergebnissen haben etwa ein Drittel der Befragten (31 Prozent) bereits mindestens einmal eine Krankenakte für sich selbst oder Angehörige angefordert. Fast 30 Prozent dieser Personen benötigten rechtliche Unterstützung (9 Prozent) oder Hilfe von ihrer Krankenkasse (20 Prozent), um die Akte zu bekommen.
In einer Krankenakte sind sämtliche relevanten medizinischen Informationen gesammelt, die während eines Krankenhausaufenthalts oder bei Arztbesuchen über den Patienten erfasst werden. Rund 15 Prozent der befragten Bürger gaben in der Umfrage an, dass sie nicht einmal über ihr gesetzlich verankertes Recht auf Einsichtnahme in ihre Krankenakte informiert waren (siehe Abbildung 1). Etwa 22 Prozent hatten ihre Akte nach einem Krankenhausaufenthalt angefordert und 28 Prozent bei einem niedergelassenen Haus- oder Facharzt. Insgesamt haben also 31 Prozent der Teilnehmenden (1.029 Befragte) schon einmal eine oder mehrere Akten im ambulanten bzw. stationären Bereich angefordert (siehe Abbildung 2).
16 Prozent berichten von unvollständigen Unterlagen
Mehr als die Hälfte dieser Betroffenen erhielt ihre Krankenakte nur nach wiederholtem Nachfragen – dabei erhielten 29 Prozent auf eine einmalige Anfrage Antwort und weitere 23 Prozente erst nach mehrfacher Nachfrage Rückmeldung. Sieben Prozente scheiterten komplett und wurden abgewiesen (siehe Abbildung 3). Bei zehn Prozenz war es problematisch hinsichtlich der Wartezeit auf die Akte – diese mussten länger als sechs Monate warten (siehe Abbildung4). In den meisten Fällen ging es jedoch deutlich schneller:53Prozent erhielten ihre Patientenakten innerhalb einer Woche;37Prozent innerhalb eines Monats.Das Ergebnis zeigt auch,dass16ProzentderBefragten angaben,dassdieerhalteneAkteenichtvollständigwar(sieheAbbildung5).Am häufigsten fehlten Befunde(8Prozent)oderLaborwerte(4Prozent),aberauch andere fehlendeoderfehlerhafteUnterlagenwurdenvonTeilnehmernberichtet.DieKrankenaktenumfassenalleUnterlagenzurBehandlung.Dazu gehörennebenArztbriefenundKonsilenauchUntersuchungsergebnisse,Diagnosen sowieInformationenüberdurchgeführteBehandlungen,denderVerlaufderErkrankungundverordneteMedikamente.
Forderungen nach Verbesserungen im Bereich Patientenrechte
„Patientinnen und Patienten sind dringend auf zeitnahe sowie vollständige Zugangsmöglichkeiten zu ihren Akten angewiesen – sowohl für laufende Behandlungen als auch zur Überprüfung von Informationen insbesondere bei chronischen Erkrankungen, Arztwechseln oder Umzügen“, betont Dr.Ruth Hecker,vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V.“Die Ergebnisse unserer Untersuchung zeigen deutlich bestehende Hürden.Besonders für Betroffene von Behandlungs-oder Pflegefehlern können diese Probleme beim Erhalt ihrer Unterlagen belastend sein.“
Laut dem AOK-Bundesverband müssen bestehende Defizite bezüglich des Zugangs zu den eigenen Daten durch Anpassungen im Patientenrechtegesetz behoben werden:“Es bedarf vor allem rechtlicher Konsequenzen,wenn ein uneingeschränkter Zugang ohne triftigen Grund verweigert wird.Zudem sollte gesetzlich festgelegt werden,wieviel Zeit man zur Aufbereitung seiner Akte benötigt,sodass insbesondere Nachbehandler schnell einen Überblick über durchgeführte Maßnahmen erhalten“, fordert Dr.Carola Reimann,vorsitzende des AOK-Bundesverbandes.In ihrem aktuellen Positionspapier zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen fordert die AOK außerdem,dass das UrteildesEuropäischenGerichtshofsvon2023zurkostenlosenBereitstellungdererstenKopieinderPatientenaktezügigindasNationaleRechtüberführtwird.“DieBerücksichtigungdiesesThemasin einemaktuellenGesetzesentwurfausdemBundesjustizministeriumist ein richtiger Schritt zur Umsetzung“,soReimann.
Eingang von insgesamt3 .277 ausgewerteten Fragebogen b > p >
DieOnlinebefragung fandvom29.Aprilbiszum6.Mai2025stattundwurdevomMarktforschungsinstitutBilendi durchgeführt.InmehrerenBefragungswellenwurdeninsgesamt39 .316MenscheninDeutschlandabdem18.LebensjahrperE-Mailangeschrieben.DerRücklauflagbei11%(.3277beantworteteFragebogen). p >
(Gemeinsame PressemitteilungdesAktionsbundnisPatientensicherheitunddesAOKBundesverbandes) i > p >
HinweisfürdieRedaktionen: b > p >
GrafikenzudenErgebnissenderBefragungfindenSieunterwww.aok.de/pp/bv/ P >
DasaktuellePositionspapierdesAOKBundesverbandszurWeiterentwicklungderPatientenrechtestehtunterhttps://www.aok.de/pp/bv/pm/positionspapier-patientenrechte/.
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