Impulspapier: Der Schwerpunkt sollte auf der ambulanten Versorgung mit Übernachtungsmöglichkeiten liegen
In einem gemeinsamen Impulspapier fordern drei Träger von Krankenhäusern, der DEKV und die AOK Verbesserungen in den gesetzlichen Regelungen für die sogenannten „Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“. Diese neuen Kliniktypen sollen im Rahmen der Krankenhausreform an der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung etabliert werden. Die Asklepios Kliniken, Sana Kliniken, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV), die Thüringen-Kliniken sowie der AOK-Bundesverband betonen in ihrem gemeinsamen Dokument, dass das Hauptaugenmerk dieser Einrichtungen stärker auf ambulanter Behandlung mit Übernachtungsmöglichkeiten als auf stationärer Therapie liegen sollte.
Anstatt die sektorenübergreifenden Anbieter zur Durchführung bestimmter akutstationärer Leistungen zu verpflichten, sollten die Planungsbehörden der Länder in Abstimmung mit den Krankenhausträgern und den Landesverbänden der Krankenkassen den Leistungsumfang dieser Kliniken entsprechend dem regionalen Bedarf festlegen. Besonders wichtig sind dabei Elemente zur Förderung einer stärkeren Ambulantisierung wie etwa die ursprünglich im Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgesehene medizinisch-pflegerische Betreuung. Auch müssen Ermächtigungen für hausärztliche und fachärztliche Versorgungen gemäß § 116a SGB V berücksichtigt werden, so das gemeinsame Impulspapier. Die Verpflichtung zur Erbringung akutstationärer Leistungen gemäß § 115g SGB V soll hingegen entfallen.
Partner fordern eine verlässliche Finanzierungsgrundlage
Die Initiatoren des Impulspapiers äußern zudem ihre Vorstellungen hinsichtlich einer angemessenen Vergütung. Es sei notwendig, eine „verlässliche Finanzierungsbasis“ zu schaffen. Effizienzgewinne durch Kostensenkungen in der akutstationären Versorgung dürften nicht zu höheren Ausgaben für Versicherte führen. Die Kosten für den Umbau von Kliniken zu sektorenübergreifenden Einrichtungen sollten vollständig aus dem Transformationsfonds gedeckt werden.
Sollten in diesen neuartigen Versorgern ärztliche Dienstleistungen erbracht werden, so sieht das Impulspapier vor, dass ambulante ärztliche Leistungen nach dem Erweiterten Bewertungsmaßstab (EBM) und stationäre Behandlungen nach dem DRG-System vergütet werden sollten. Für medizinisch-pflegerische Dienstleistungen – welche einen zentralen Bestandteil dieser sektorübergreifenden Einrichtungen darstellen sollen – müsste ein Tagessatz ausgehandelt sowie zeitnah eine Kalkulation eingeführt werden.
Eindeutige Ambulantisierung kann Bettenauslastung verbessern
Die Verfasser des Impulspapiers erkennen bei einer durchdachten gesetzlichen Gestaltung innerhalb sektorübergreifender Anbieter große Chancen für eine Transformation hin zur ambulant-stationären Versorgung: Sie könnten erheblich dazu beitragen, dringend benötigte niedrigschwellige Angebote an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Behandlung einzuführen. Eine konsequente Ambulantisierung könnte auch helfen, die Bettenauslastung von derzeit etwa 70 Prozent auf 80 bis 85 Prozent zu steigern; Effizienzgewinne könnten genutzt werden um Stabilität oder sogar Senkungen bei den Beiträgen von Versicherten herbeizuführen.
Neue Perspektiven für unter wirtschaftlichem Druck stehende Krankenhäuser
Laut Angaben dreier Klinikträger verfügen über fünfzig Prozent aller deutschen Krankenhäuser über weniger als zweihundert Betten; diese kleineren Einrichtungen sehen sich aufgrund von Personalmangel sowie geringer Auslastung ständig wirtschaftlichem Druck ausgesetzt und könnten durch sektorenübergreifende Versorgungsmodelle neue Perspektiven erhalten.
Zur Identifizierung geeigneter Kliniken seien objektive Kriterien wie Betriebsgröße sowie Breite des Behandlungsspektrums erforderlich; Fachkliniken sind hiervon ausgeschlossen.
Langfristig sei zudem eine sektorenübergreifende Planung durch ein erweitertes Gremium notwendig; hier müssten relevante Akteure eingebunden sein und es sollten sogenannte 3+1-Gremien auf Landesebene eingerichtet werden – bestehend aus Kassenärztlicher Vereinigung , Landeskrankenhausgesellschaft sowie Krankenkassen unter Leitung des zuständigen Landesamtes.
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Das Impulspapier zum Download: https://www.aok.de/pp/bv/pm/impulspapier-sektorenuebergreifende-versorgung
Pressekontakte: P >
Asklepios Kliniken P >
Rune Hoffmann
Tel.: 040 181882-6630
E-Mail: rune.hoffmann@asklepios.com
Sana Kliniken
Henning Stegmayer
Tel.:0 89 678204340
E-Mail: henning.stegmayer@sana.de P>
Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e.V.(DEVK)
Melanie Kanzler
Tel.:03080198612
E-Mail:kanzler@dekv.de
Thüringen-Kliniken:
Stephan Breidt , Juliane Ilg
Tel.:03671-54-1335 ;03671 -54 -1336
E-Mail:sbreidt@thueringen-kliniken.de;jilg@thueringen-kliniken.de
AOK-Bundesverband:
Dr.Kai Behrens
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