Heute hat die Europäische Kommission die Genehmigung für das bereits im Januar beschlossene Biomassepaket erteilt, auf die viele Akteure der Energiewende lange gewartet haben. Mit diesem Paket wurden die Rahmenbedingungen für den Betrieb zahlreicher Biogasanlagen sowie die Möglichkeiten zur Verbesserung der Energiesicherheit im Kontext der Energiewende erheblich optimiert.
Das Hauptziel des Pakets ist es, eine systemdienliche Stromerzeugung aus Biogas zu fördern, welche optimal mit der Produktion von Solar- und Windenergie harmoniert. Besonders unterstützt werden Biogasanlagen, die auch anfallende Wärme effizient nutzen, beispielsweise in angeschlossenen Wärmenetzen.
Aktuell stehen viele Betreiber von Biogasanlagen vor Herausforderungen aufgrund auslaufender EEG-Vergütungen und müssen entscheiden, ob sie ihre Anlagen weiterhin betreiben wollen. Die von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibungen zur Anschlussförderung waren bisher oft überzeichnet und boten nur unzureichend Volumen an. Viele Betreiber gingen trotz funktionierender Anlagen leer aus.
Mit dem Biomassepaket, das noch von der rot-grünen Minderheitsregierung Ende 2024 vorgestellt wurde, sollen nun deutlich höhere Ausschreibungsmengen erreicht werden – eine Chance nicht nur für den Sektor Biogas selbst, sondern auch für den Fortschritt in der Energiewende insgesamt. Dank ihrer Fähigkeit zur Speicherung und flexiblen Nutzung könnte Biomasse insbesondere während Zeiten geringer Erzeugung einspringen. Laut einer Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg könnten bis 2040 etwa 50 Prozent des fehlenden Stroms durch diese Anlagen ersetzt werden.
Bisher speisen lediglich einige wenige Biogasanlagen gezielt in Zeiten mit Stromengpässen ein; viele laufen kontinuierlich im Dauerbetrieb. Das neue Biomassepaket wird es jedoch mehr Betreibern ermöglichen, ihre Systeme auf flexible bedarfsgerechte Stromproduktion umzustellen und fördert zudem die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen aus diesen Anlagen – ein Bereich in dem bereits 2024 rund zehn Prozent des regenerativen Wärmebedarfs Deutschlands gedeckt wurde.
Trotz dieser positiven Entwicklungen trat das Biomassepaket bislang nicht in Kraft; dies war auf das Fehlen einer beihilferechtlichen Genehmigung seitens der EU-Kommission zurückzuführen. Diese Unsicherheit führte zu Befürchtungen über eine erneut unzureichend dimensionierte Ausschreibungsrunde im Herbst durch die Bundesnetzagentur.
Mit heute erteilter Genehmigung hat sich jedoch vieles geändert: Der Weg ist nun frei für den dringend benötigten Ausbau flexibler Kapazitäten zur Unterstützung der Energiewende. Dadurch könnte auch ein Teil geplanter neuer fossiler Reservekraftwerke überflüssig werden; jetzt hat die Branche Gelegenheit zu zeigen, wie wertvoll Biogas als Systemdienstleister sein kann.
Hintergrund:
In Deutschland existieren etwa 9.000 landwirtschaftliche Biogasanlagen ,die Energiepflanzen sowie Reststoffe wie Gülle oder Erntereste nutzen um daraus Biogas zu erzeugen – dieses wird dann in Strom oder Wärme umgewandelt oder als Kraftstoff verwendet . Im Jahr 2024 trugen diese Anlagen gut acht (8 ,3) Prozent zum erneuerbaren Strom bei sowie rund zehn Prozent zur erneuerbaren Wärme . Außerdem lieferten sie gut sieben (7 ,4) Prozent aller biogenen Kraftstoffe in Form von Methan . Da Methan chemisch identisch mit Erdgas (CH4) ist ,kann es vom Bio-Gas getrennt werden und ebenfalls als Energiequelle genutzt oder ins Erdgasnetz eingespeist werden .
Neben ihrer Rolle als Energieproduzenten tragen diese Anlagen zudem aktiv zur Wertschöpfung im ländlichen Raum bei ,verwerten anfallende Reststoffe effektiv und produzieren Dünger .
Dabei sind viele dieser Anlangen zwischen 2004 bis 2012 ans Netz gegangen ; damit endet nun zunehmend deren nach EEG garantierte Vergütungsdauer von zwanzig Jahren ; erste Stilllegungen mussten bereits vollzogen werden . Das neue Biomassepaket bietet hier neue Perspektiven
Pressekontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Nicole Paul
Tel.: +49 3843 6930-142
Mail: n.paul@fnr.de