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Biomassepaket: Neue Chancen für den Biogassektor als Schlüsselakteur der Energiewende

EU erteilt beihilferechtliche Genehmigung

by FNR Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe
September 18, 2025
in Wirtschaft
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Heute hat die Europäische Kommission die Genehmigung für das bereits im Januar beschlossene Biomassepaket erteilt, auf die viele Akteure der Energiewende sehnsüchtig gewartet haben. Mit diesem Paket wurden die Rahmenbedingungen für den Betrieb zahlreicher Biogasanlagen erheblich verbessert, was auch zu einer gesteigerten Energiesicherheit im Kontext der Energiewende beiträgt.

Das Paket fokussiert sich insbesondere auf eine systemdienliche Stromproduktion aus Biogas, welche optimal mit der Erzeugung von Solar- und Windenergie harmoniert. Zudem werden bevorzugt jene Biogasanlagen gefördert, die anfallende Wärme effizient nutzen können, beispielsweise in angeschlossenen Wärmenetzen.

Aktuell stehen viele Betreiber von Biogasanlagen vor der Herausforderung, ob sie ihre Anlagen weiter betreiben sollen oder nicht – dies ist vor allem bedingt durch auslaufende EEG-Vergütungen. Die von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibungen zur Anschlussförderung waren bislang oft überzeichnet und konnten aufgrund zu niedriger Volumina nicht ausreichend bedient werden. Viele Betreiber gingen trotz funktionierender Anlagen leer aus.

Mit dem Biomassepaket, das noch von der rot-grünen Minderheitsregierung Ende 2024 initiiert wurde, sollen nun deutlich höhere Ausschreibungsmengen ermöglicht werden – dies stellt eine Chance sowohl für die Biogasbranche als auch für den Fortschritt in der Energiewende dar. Dank ihrer Fähigkeit zur Speicherung und flexiblen Nutzung kann Biomasse insbesondere während Zeiten geringer Sonnen- und Windenergie einspringen. Laut einer Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg könnten bis 2040 etwa 50 Prozent des fehlenden Stroms durch diese Anlagen ersetzt werden.

Bisher speisen nur wenige Biogasanlagen gezielt in Zeiten mit Stromengpässen ein; stattdessen laufen viele im Dauerbetrieb. Das neue Biomassepaket wird es mehr Betreibern ermöglichen, ihre Systeme auf flexible und bedarfsgerechte Stromproduktion umzustellen und unterstützt zudem die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen – ein Aspekt, welcher bei den meisten Biogasanlagen ohnehin anfällt. Im Jahr 2024 stammten bereits rund zehn Prozent des erneuerbaren Wärmeangebots in Deutschland aus diesen Anlagen.

Trotz dieser positiven Entwicklungen traten jedoch bisher keine neuen Regularien in Kraft; dies war auf das Ausbleiben einer beihilferechtlichen Genehmigung seitens der EU-Kommission zurückzuführen. Diese Unsicherheit führte dazu, dass eine weitere Ausschreibungsrunde möglicherweise erneut unzureichend dimensioniert gewesen wäre.

Mit dem heutigen Tag hat sich jedoch dank des genehmigten Pakets durch die EU-Kommission vieles geändert: Der Weg ist nun frei für den dringend benötigten Ausbau flexibler Kapazitäten zur Unterstützung der Energiewende – möglicherweise wird dadurch sogar ein Teil geplanter neuer fossiler Reservekraftwerke überflüssig sein. Die Branche erhält jetzt Gelegenheit zu demonstrieren, wie wertvoll biogene Energiequellen tatsächlich sind.

Hintergrund:

In Deutschland existieren etwa 9.000 landwirtschaftliche Biogasanlagen; diese erzeugen unter Verwendung von Energiepflanzen sowie Reststoffen wie Gülle oder Ernteresten Gas und wandeln dieses dann in Elektrizität oder Wärme um. Im Jahr 2024 trugen diese Anlagen gut acht (8,3) Prozent zum erneuerbaren Strommix bei sowie rund zehn Prozent zur regenerativen Wärmeversorgung; außerdem lieferten sie etwa sieben (7,4) Prozent aller biogenen Kraftstoffe in Form von Methan ab.
Biogas besteht ungefähr zur Hälfte aus Methan (CH4), welches chemisch identisch mit Erdgas ist – es kann somit als Energieträger genutzt oder ins Erdgasnetz eingespeist werden.
Zusätzlich tragen diese Anlagen nicht nur zur Energieerzeugung bei sondern fördern auch wirtschaftliche Aktivitäten im ländlichen Raum indem sie Reststoffe verwerten und Dünger produzieren.

Zahlreiche dieser Einrichtungen wurden zwischen 2004 und 2012 errichtet; damit endet nun zunehmend für viele Anlageneigentümer nach zwanzig Jahren Garantiezeit gemäß EEG deren Vergütungspflicht – einige mussten bereits stillgelegt werden.
Das neue Biomassepaket bietet hier frische Perspektiven!

Pressekontakt:

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Nicole Paul
Tel.: +49 3843 6930-142
Mail: n.paul@fnr.de

Tags: BiogasanlageBiomassepaketEnergieEnergiewendeEUGovernanceLandwirtschaftStromWirtschaft
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