Im letzten Jahr hat die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Kindergeld für insgesamt 17,62 Millionen Kinder ausgezahlt. Zudem erhielten über 1,33 Millionen Kinder einen Kinderzuschlag, der speziell für Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen gedacht ist. Dieser Zuschlag steht Familien zu, deren Einkommen zwar ausreicht, um den Lebensunterhalt der Eltern zu sichern, jedoch nicht genug ist, um auch die Bedürfnisse der Kinder abzudecken.
Die Gesamtausgaben im Jahr 2024 beliefen sich auf etwa 57,50 Milliarden Euro – das sind 1,40 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr. Von dieser Summe entfielen rund 95 Prozent oder etwa 54,54 Milliarden Euro auf das Kindergeld und etwa 2,96 Milliarden Euro (rund fünf Prozent) auf den Kinderzuschlag.
Vanessa Ahuja: Vorständin für Familienleistungen
„Der Kinderzuschlag bietet Unterstützung für Eltern mit geringem bis mittlerem Einkommen. Diese verdienen zwar ausreichend für ihren eigenen Lebensunterhalt – jedoch nicht genug zur Versorgung ihrer gesamten Familie. Die Familienkasse gewährleistet einen zuverlässigen digitalen Service von Flensburg bis Garmisch-Partenkirchen in einheitlicher Form bundesweit. Mittlerweile erreichen uns über die Hälfte aller Anträge digital und wir planen eine weitere Ausweitung dieses Angebots.“
Nur minimale Steigerung beim Bezug des Kinderzuschlags
Die gesetzliche Reform des Kinderzuschlags sowie dessen zunehmende Bekanntheit haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass immer mehr einkommensschwache Familien diese Sozialleistung in Anspruch nehmen konnten. Während im Jahr 2019 noch durchschnittlich nur rund 270.000 Kindern dieser Zuschuss gewährt wurde, profitieren im Jahr 2024 bereits circa 1,3 Millionen Kindern davon. Seit Ende des Jahres wird jedoch nur noch ein geringer Anstieg bei den bezugnehmenden Familien verzeichnet.
Mehrheit nutzt digitale Dienstleistungen der Famka
Die Erweiterung der digitalen Angebote durch die Familienkasse erfreut sich großer Beliebtheit bei den Nutzern: Aktuell verwenden mehr als die Hälfte ihre Online-Dienste zur Antragstellung. Rund sechzig Prozent beantragen das Kindergeld online; bei dem Antrag auf den Kinderzuschlag nutzen vierundvierzig Prozent der betroffenen Haushalte die e-Services unserer Kasse. Monatlich greifen ungefähr dreihunderttausend Personen auf unseren KiZ-Lotsen zurück um herauszufinden ob sie Anspruch auf diesen Zuschuss haben.
Für weitere Informationen sowie zur Anmeldung zu unseren e-Services bezüglich Kindergeld und -zusatzleistungen besuchen Sie bitte: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/eservices-fuer-familien
Zugang zum KiZ-Lotsen:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: +49 (0)911/179-2217
Fax: +49 (0)911/179-1487