Am Freitag, dem 19. September 2025, wird das Landgericht Berlin über die Räumungsklage der Quercus Grund GmbH gegen die Alternative für Deutschland (AfD) entscheiden. Der Geschäftsführer des Unternehmens, Lukas Hufnagl, versucht seit geraumer Zeit mit verschiedenen Medienstrategien und rechtlichen Schritten einen anscheinend gescheiterten Immobilienvertrag zu retten – und das auf Kosten der AfD.
Kay Gottschalk, der dritte stellvertretende Bundesvorsitzende der AfD, äußerte sich dazu: „Nachdem der Bundesvorstand unserer Partei im Jahr 2023 den angebotenen Kauf aufgrund ungünstiger Lage, übermäßiger Fläche und eines unangemessenen Preises abgelehnt hatte, setzte Hufnagl zunehmend Druck auf uns aus. In einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung gab er zu Protokoll, dass er uns mit Zahlungsunfähigkeit und fristloser Kündigung gedroht habe sollte kein Kauf zustande kommen.“ Nachdem die AfD diesem Ultimatum nicht nachkam, kam es im März 2025 zur angekündigten fristlosen Kündigung – ohne eine erforderliche Abmahnung zuvor auszusprechen; stattdessen wurde ein neues Angebot zum überhöhten Preis unterbreitet.
Die Absicht hinter diesen Aktionen ist klar: Die fehlende Abmahnung sowie die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters sollen durch das vorgetäuschte Argument eines angeblich gestörten Vertrauensverhältnisses zur AfD verschleiert werden. Zusammengefasst handelt es sich um einen rein wirtschaftlichen Konflikt: Politisch aufgeheizt, juristisch ausgebeutet und medial inszeniert – alles zum Nachteil unserer Partei. Wir setzen unser Vertrauen in die klare Rechtslage sowie in ein unabhängiges Gerichtsurteil; daher blicken wir gelassen auf den bevorstehenden Prozess am 19. September 2025.“
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