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Einheitliche Rechtsprechung zur Ungleichbehandlung: Wiener Linien erleiden Niederlagen bei Semestertickets

by Scrimber IT-Service GmbH
September 17, 2025
in Wirtschaft
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Aktuelle Entwicklungen in der Millionenklage: Alle zuständigen Senate des Landesgerichts haben entschieden, dass ticketerstattung.at Anspruch auf die Preisdifferenz hat, was mehr als 15.000 Studierende betrifft.

Langwieriger Rechtsstreit

Studierende ohne Hauptwohnsitz in Wien mussten für das Semesterticket 150 Euro zahlen – das Doppelte des regulären Preises von 75 Euro. Bereits im Herbst 2022 erklärte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien diese Preisgestaltung der Wiener Linien für rechtswidrig.

Seitdem haben ticketerstattung.at und die Wiener Linien hinter den Kulissen in zahlreichen Verfahren vor dem Bezirksgericht sowie dem Landesgericht als Berufungsinstanz intensiv gekämpft. Betroffen sind nicht nur österreichische Studierende, sondern auch viele EU-Studierende aus Ländern wie Deutschland und Italien. Nun ist klar: Die Wiener Linien müssen aufgrund der Ungleichbehandlung beim Semesterticketpreis die Preisdifferenz zurückerstatten, obwohl sie sich bisher vehement dagegen gewehrt haben. In sieben Fällen hat ticketerstattung.at bezüglich dieser Preisdifferenz vor fünf Senaten des Landesgerichts erfolgreich abgeschlossen; kein einziger Senat hat bislang gegen ticketerstattung.at entschieden. In den letzten Monaten beschäftigten sich rund 15 Richterinnen und Richter allein am Landesgericht mit diesem Fall.

Laut ticketerstattung.at steht fest, dass benachteiligte Studierende einen Rückforderungsanspruch in Höhe der Preisdifferenz haben. Das Landesgericht bezeichnete seine eigenen Entscheidungen zuletzt als „ständige Rechtsprechung“ (34 R 30/25a). Mit anderen Worten: An der Rechtswidrigkeit dieser Tarifgestaltung gibt es nichts mehr zu rütteln. Das Landesgericht ist hier die zweite und letzte Instanz; eine Revision zum Obersten Gerichtshof ist nicht möglich.

Konsistente Rechtsprechung sendet ein klares Signal

Bis vor Kurzem schauten die Wiener Linien gelassen auf den laufenden Prozessverlauf, da ein Senat des Landesgerichts Anfang 2025 zu ihren Gunsten entschied – so berichtete es die Presse am 15.09.2025. Diese Entscheidung betraf jedoch nicht ticketerstattung.at und blieb somit ein Einzelfall (63 R 75/24f). Nun hat derselbe Senat kürzlich in einer neuen Entscheidung ebenfalls zugunsten von ticketerstattung.at entschieden (63 R 66/25h).

Trotz mehrerer Niederlagen versuchten die Wiener Linien zuletzt noch durch Vergleichsangebote einen signifikanten Nachlass auszuhandeln. „Mit der nun konsistenten Rechtsprechung ist dieser Zug sprichwörtlich abgefahren“, erklärt die Plattform.

Aufruf an die Wiener Linien: Schluss mit kostspieligen Prozessen

Für ticketerstattung.at ist damit rechtlich alles geklärt. Die Plattform appelliert daher eindringlich an das Management der Wiener Linien, sich mit der juristischen Realität auseinanderzusetzen und alle bestehenden Forderungen gemäß den Urteilen des Landesgerichts zu begleichen – insgesamt geht es um Ansprüche im Millionenbereich.

Anhaltende rechtliche Auseinandersetzungen würden nicht nur alle laufenden Prozesse unnötig verlängern, sondern auch erhebliche Mehrkosten verursachen, welche letztendlich vom Steuerzahler getragen werden müssten.

ticketerstattung.at zur Webseite

Pressekontakt:

Scrimber IT-Service GmbH
Telefon: +43 (0)1 /5122929
E-Mail: office@ticketerstattung.at

Tags: BildungFinanzenHochschuleJustizPanoramaSchuleVerbraucherVermischtesVolkswirtschaftWirtschaftWissen / BildungWissenschaft
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