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IKK e.V. fordert Rückerstattung für nicht versicherte Ausgaben – Schluss mit den Verschiebebahnhöfen!

by IKK e.V.
September 17, 2025
in Politik
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Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird zunehmend kritischer: Die Ausgaben steigen unaufhörlich, während die Einnahmen aus den Beiträgen nicht mithalten können. Die Rücklagen sind nahezu erschöpft. Für das Jahr 2026 wird eine massive Finanzierungslücke von mehreren Milliarden Euro prognostiziert, was zur Folge haben könnte, dass die Zusatzbeiträge für Versicherte und Arbeitgeber erneut ansteigen müssen. In diesem Kontext unterstützt der IKK e.V. ausdrücklich den Vorschlag des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbands, rechtliche Schritte gegen die chronische Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung für Bürgergeldempfänger einzuleiten. Die Innungskrankenkassen beabsichtigen, diese Klage umfassend zu unterstützen.

Hans Peter Wollseifer, Vorsitzender des IKK e.V., betont: „Die Politik schiebt seit Jahren staatliche Aufgaben in Form von versicherungsfremden Leistungen auf die Beitragszahler ab – dazu gehören insbesondere die Finanzierung digitaler Infrastrukturen im Gesundheitswesen sowie Ausbildungskosten in der Pflege oder unzureichende Beiträge für Bürgergeldempfänger. Diese Klage gegen die unzureichenden Beiträge von 10 Milliarden Euro ist ein notwendiger Schritt zur Beendigung dieser systematischen Unterfinanzierung und um den Staat in Verantwortung zu nehmen.“ Er fügt hinzu: „Wer eine nachhaltige Sicherung der GKV anstrebt, darf die Solidargemeinschaft nicht länger als Selbstbedienungsladen missbrauchen.“ Hans-Jürgen Müller ergänzt: „Es geht darum, das Defizit bei der Finanzierung unserer Kassen auszugleichen. Mit dieser Klage setzen wir ein klares Zeichen für Fairness und Systemstabilität sowie eine ehrliche Finanzierungsverantwortung zwischen Staat und Solidargemeinschaft.“

Bereits seit geraumer Zeit setzen sich die Innungskrankenkassen auch für erweiterte Klagerechte ein. Prof. Dr. Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts, hatte bereits 2024 auf einer Pressekonferenz des IKK e.V. betont: „Krankenkassen müssen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen können, wenn ihre Beitragseinnahmen zweckentfremdet werden.“ Zudem forderte er eine klare Verankerung im Grundgesetz (Art. 87 Abs. 2), um den Sozialversicherungsträgern als Treuhänder ihrer Mitglieder einen besonderen Status zuzuerkennen und deren Satzungsautonomie gesetzlich zu stärken.

Die Vorstandsvorsitzenden des IKK e.V., kritisieren hingegen scharf das am vergangenen Freitag vom Bundesgesundheitsministerium vorgestellte Konzept zur „FinanzKommission Gesundheit“. Der Blickwinkel der Selbstverwaltung sowie jener der Beitragszahler fehlt gänzlich in dieser Reformkommission – obwohl im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, dass Sozialpartner beteiligt werden sollen.
„Eine Reformkommission ohne Krankenkassen ist so sinnvoll wie eine Energiekommission ohne Versorger“, erklärt Wollseifer weiter.
Müller warnt vor zusätzlichen Belastungen durch steigende Beiträge zum Jahreswechsel: „Wir benötigen jetzt konkrete Entlastungen statt neuer Kommissionen! Der IKK e.V fordert daher neben dieser Klage auch sofortige Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung.“ Solange keine ausreichende Gegenfinanzierung gesichert sei dürfe es keine neuen Leistungsausweitungen oder kostensteigernden Maßnahmen geben.

Müller weist darauf hin ,dass aktuelle Diskussionen über Fusionen von Krankenkassen zur Kostensenkung möglicherweise nicht zielführend sind:
„Das Einsparpotenzial durch Zusammenschlüsse ist nahezu ausgeschöpft,“ warnt er.

Die Innungskrankenkassen bekräftigen ihre Bereitschaft zur konstruktiven Begleitung von Reformüberlegungen und fordern entschlossenes Handeln seitens Regierung und Gesetzgeber.
„Die GKV kann nicht länger unter politischen Verschiebebahnhöfen leiden,“ so Wollseifer abschließend.
„Es bedarf sowohl kurzfristiger als auch langfristiger Stabilisierung finanzieller Mittel – damit unsere Beitragszahlenden endlich nachhaltig entlastet werden.“

Über den IKK e.V.:

Der IKK e.V., gegründet im Jahr 2008,
stellt auf Bundesebene gemeinsam alle Interessenvertretungen der Innungskrankenkassen dar.
Ziel ist es ,die Belange seiner Mitglieder sowie deren Versicherten gegenüber allen relevanten Akteuren im Gesundheitswesen wahrzunehmen .
Aktuell vertreten sie etwa 5 ,1 Millionen Versicherte .

Pressekontakt:

Pressevertreterin
Iris Kampf
Tel.: 030 202491-32
Fax :030202491-50
E-Mail : iris.kampf@ikkev.de

Tags: BeitragseinnahmenGesundheit / MedizinGesundheitspolitikGesundheitsversorgungKlageKrankenversicherungPolitik
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