Der Präsident der ABDA, Thomas Preis, hat die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit begrüßt, die Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern im Bereich der Gesundheitsversorgung zu erweitern. Während des Themenforums „Gesundheitsversorgung im Fokus – Herausforderungen gemeinsam meistern“, das heute im Rahmen des Deutschen Apothekertages stattfand, betonte Preis: „Es ist entscheidend, dass wir zusammenarbeiten, um die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu fördern. Ein Mückenstich oder ein gereizter Po bei einem Kind müssen nicht unbedingt einen Besuch beim Kinderarzt nach sich ziehen. Die Beratung in öffentlichen Apotheken kann bei leichten Beschwerden helfen und somit auch die Ärzte entlasten.“
In einem am Dienstag veröffentlichten „Fahrplan für eine Apothekenreform“ kündigte das Bundesgesundheitsministerium an, dass den Apotheken erweiterte Aufgaben in der Primärversorgung zukommen sollen. In dem Dokument heißt es wörtlich: Die Nutzung von Apotheken zur Gesundheitsversorgung soll verbessert werden, um Arztpraxen zu entlasten. Aufgrund ihres niederschwelligen Zugangs sind sie besonders geeignet für eine wichtige Rolle in der Prävention.
Preis stellte jedoch klar, dass er an einer strikten Trennung zwischen Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln festhalten möchte. Er sagte dazu: „Die Verschreibung muss dem Arzt vorbehalten bleiben; auch darf die Rezeptpflicht nicht untergraben werden. Sollte ein Apotheker in bestimmten Fällen Antibiotika ausgeben müssen, so muss dieses zuvor rechtlich als rezeptfrei eingestuft sein.“ Weiterhin erklärte Preis: „Unser Ziel ist es insbesondere auch chronischen Patienten Unterstützung zu bieten durch eine kontinuierliche Versorgung bei dringendem Bedarf. Die neuen Aufgaben für Apotheken sind medizinisch und pharmazeutisch sicher gegeben sie sich aus elektronischen Patientenakten ableiten lassen und dort dokumentiert werden.“ Zu jeder Zeit sei die Patientensicherheit gewährleistet.
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