Das heute präsentierte Rettungsdienstgesetz für Berlin stellt eine Dokumentation von bereits eingeleiteten Maßnahmen dar.
„Dennoch gibt es einige positive Aspekte, die hervorgehoben werden sollten. Dazu gehören unter anderem die Differenzierung der arztbegleiteten Transporte, die Einführung neuer Rettungsdienstkategorien im Frühjahr 2025, eine Innovationsklausel sowie die Möglichkeit für das Rettungsdienstpersonal, an andere Versorgungseinrichtungen zu verweisen, wenn vor Ort festgestellt wird, dass es sich nicht um einen Notfalleinsatz handelt“, erklärt Manuel Barth, stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Feuerwehr Gewerkschaft Berlin-Brandenburg.
Wie man jedoch auf den Begriff „meilenweit nach vorn bringend“ oder den „großen Wurf“ kommt, bleibt ein ewiges Rätsel für diejenigen, die so empfinden.
Barth fügt hinzu: „Von Anfang an hatte die aus unserer Sicht dringend benötigte Einheitspreisregelung keine Chance. Diese hätte als echter Wendepunkt fungieren können. Weg von Kleinstlösungen. Die Erklärung über den finanziellen Ausgleich für ehrenamtliche Kräfte in Großschadenslagen hat uns überrascht. Es ist erstaunlich zu sehen, dass die Berliner Feuerwehr als Kostenträger aufgeführt wird – und das bei bereits reduzierten Haushaltsmitteln. Das immer wieder strittige Thema STEMO wird wohl weiterhin umstritten bleiben. Warum der Gesetzgeber beurteilen möchte, wann ein Schlaganfall am besten behandelt werden kann, überrascht uns ebenso wie die Annahme, dass jetzt Einsätze direkt an Krankentransporte weitergegeben werden können. Auch wenn möglicherweise erste Schritte in diese Richtung unternommen wurden – das Gesetz glänzt mit Formulierungen wie ‚können‘, ’sollen‘ und ‚wollen‘. Kurz gesagt: Die Umsetzung ist noch weit entfernt.“
Die Aufgabe der zuständigen Aufsichtsbehörde bleibt aus unserer Sicht weiterhin darin bestehen, alternative Versorgungseinrichtungen zu akquirieren.
<p„Dazu zählen unter anderem Akutpflegedienste und psychosoziale Dienste. Bei Letzterem scheint eine Einigung zwischen den Bezirken unmöglich zu sein. Zur Wahrheit gehört auch unsere Ansicht: Dies hätte längst geschehen können – selbst unter dem bisherigen Rechtssystem“, so Barth.
Kurzum: Das Gesetz bietet keine echte Verbesserung; ohne Bewegung im System bleibt es beim Erkenntnisgewinn allein und bedeutet nicht mehr als nur den kassenärztlichen Dienst oder einen Rettungswagen anzubieten.
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Manuel Barth
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