- Unzureichende Aufklärung und ineffektive Kompensationsprojekte: DUH reicht neue Klagen gegen Condor, Continental, Cookware Company, WMF, Hoffmann und Vorwerk ein.
- Zusätzlich 28 neue Verfahren gegen weitere dreiste Fälle von Greenwashing durch Unternehmen.
- Die DUH fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für verpflichtende Vorab-Prüfungen umweltbezogener Aussagen einzusetzen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine umfassende Initiative gestartet, um irreführende Werbung zu bekämpfen. Diese zielt darauf ab, Verbraucher vor falschen Versprechungen über angebliche Umweltvorteile von Produkten und Dienstleistungen zu schützen. Die Organisation hat insgesamt sechs Unterlassungsklagen bei verschiedenen Landgerichten eingereicht.
Diese Klagen richten sich unter anderem gegen die Condor Flugdienst GmbH. Das Unternehmen bewirbt seine Flugreisen mit „nachhaltiger Technologie“ sowie einem CO2-Ausgleich. Auch die Zukunftsversprechen des Autozulieferers Continental AG über „100 % Klimaneutralität bis 2050“ stehen im Fokus der rechtlichen Schritte. Zudem werden Werbungen für Bratpfannen von WMF und anderen Herstellern angeprangert, die lediglich den gesetzlich geforderten Umweltstandard „PFOA-frei“ erfüllen müssen sowie eine vermeintlich nachhaltige Fußmatte von Vorwerk beworben wird – deren einziges Merkmal ist ihre Waschbarkeit bei 30 Grad Celsius.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH erklärt: „Anstatt tatsächlich umweltfreundliche Produkte oder Geschäftsmodelle zu entwickeln, setzen viele Unternehmen auf Täuschung. Verbraucher werden in diesen Fällen mit allgemeinen und irreführenden Werbeaussagen über vermeintliche Umweltvorteile in die Irre geführt. Wir gehen rechtlich dagegen vor und haben alle bisherigen Verfahren erfolgreich abgeschlossen.“
Zudem hat die DUH 28 weitere Firmen aufgefordert, ihre irreführenden Werbemaßnahmen einzustellen. Dies betrifft unter anderem Produkte aus Spanien mit dem Etikett „regional“, das als „umweltfreundliches Erdgas“ vermarktete Produkt oder selbstverliehene „Umweltsiegel“ durch verschiedene Unternehmen.
Karoline Borwieck aus dem Team der DUH betont: „Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof legen einen besonders strengen Maßstab an Umweltschutzwerbung an. Wir konzentrieren uns gezielt auf eklatante Fälle der Irreführung – für mehr Transparenz sowie echten Verbraucher- und Umweltschutz.“
Bisher war die DUH in über 100 Verfahren erfolgreich gegen täuschende Werbung aktiv – zuletzt wurde Apple wegen Greenwashing verurteilt: Das Landgericht Frankfurt untersagte dem Technologiekonzern ausdrücklich den Vertrieb dreier Smartwatch-Modelle als „CO2-neutrale Produkte“ (Az.: 3-06 O 8/24).
Agnes Sauter leitet bei der DUH den Bereich Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung: „Der Markt wird zunehmend mit Irreführungen überschwemmt; viele Unternehmen suchen ständig nach neuen Schlupflöchern für ihr Vorgehen. Mit unseren Klagen treten wir entschieden dagegen an.“
Link:
Liste mit den neuen Verfahren: https://l.duh.de/250915c
Pressekontakt:
Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer DER UH
0171 3649170,
resch@duh.de
Agnes Sauter,
Leiterin Ökologische Verbraucherberatung
und Marktüberwachung DER UH
0175 5724833,
sauter@duh.de
Dr. Karoline Borwieck,
Geulen & Klinger Rechtsanwälte
borwieck@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20,
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