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Padronus unterstützt Klage gegen Meta wegen unzulässiger Überwachung: Facebook/Instagram Geschäftsmodell unter der Lupe.

by Prozessfinanzallianz GmbH
September 11, 2025
in Politik
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Ein österreichischer Prozessfinanzierer hat die größte Verbandsklage im deutschsprachigen Raum initiiert, die einen bedeutenden Präzedenzfall für ganz Europa darstellt.

In Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutzverein (VSV) als Kläger und den Rechtsanwaltskanzleien Baumeister & Kollegen aus Deutschland sowie Salburg Rechtsanwälte aus Österreich hat Padronus eine Klage gegen Meta Platforms Ireland Ltd. in Deutschland und Österreich eingereicht. Diese Klagen zielen darauf ab, die umfassende Überwachung der Bevölkerung durch Meta zu bekämpfen, welche nach Ansicht von Padronus und des VSV gegen europäische Datenschutzgesetze verstößt.

„Meta verfügt über weitreichende Informationen über uns – von unseren Einkäufen bis hin zu persönlichen Anliegen. Dies wird durch sogenannte Business-Tools ermöglicht, die im gesamten Internet eingesetzt werden. Der US-Konzern verfolgt Nutzer selbst dann auf Drittseiten, wenn sie sich bereits von der Plattform abgemeldet haben oder ihre Browsereinstellungen Datenschutz versprechen“, erklärt Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus.

Meta erzielt Einnahmen dadurch, dass es Unternehmen erlaubt, kostenpflichtige Anzeigen auf Instagram und Facebook zu schalten. Die Auswahl der Anzeigen basiert auf den Interessen der Nutzer, welche vom Algorithmus anhand ihrer Aktivitäten auf diesen Plattformen ermittelt werden. Darüber hinaus hat Meta verschiedene Softwarelösungen wie den „Meta-Pixel“ entwickelt, der in zahlreichen Dritt-Webseiten integriert ist – insbesondere auch auf medizinischen Hilfsseiten sowie Dating- und Erotikportalen. Die „Conversions API“ von Meta wird direkt in die Server dieser Webseiten eingebettet; somit erfolgt die Datenerfassung nicht mehr lokal beim Nutzer und kann auch nicht einfach deaktiviert werden.

Diese Technologien werden weltweit von Millionen Unternehmen genutzt um potenzielle Kunden anzusprechen oder um Werbekampagnen auszuwerten. „Im heutigen Internet sind diese Technologien allgegenwärtig; jeder Nutzer ist für Meta jederzeit identifizierbar“, so Eibl weiter. „Die Überwachung geht weit über das hinaus was George Orwell in seinem Buch ‚1984‘ beschrieben hat.“ Obwohl Nutzer bei Instagram und Facebook einstellen können, dass ihre Daten nicht für personalisierte Werbung verwendet werden sollen – geschehen dennoch vorab Datenübertragungen an Meta ohne Zustimmung zur Cookie-Nutzung.“

Zahlreiche Landgerichte in Deutschland haben bereits illegale Überwachungspraktiken seitens Meta bestätigt; dies geschah in mehr als 700 individuellen Verfahren unter anderem in Städten wie Berlin oder München. Richard Eibl betont: „Die Gerichte haben teilweise immaterielle Schadenersatzansprüche bis zu 5.000 Euro zugesprochen.“ Wenn nur ein kleiner Teil der bis zu 50 Millionen Betroffenen sich dieser Sammelklage anschließt könnte es um einen Streitwert von 25 Milliarden Euro gehen – dies wäre die größte Klage im deutschsprachigen Raum bisher.“

Bisherige Vorfälle zeigen deutlich: Der US-Konzern nimmt den Datenschutz seiner Benutzer alles andere als ernst! So wurde er mehrfach wegen massiver Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen bestraft: Im Jahr 2023 verhängte beispielsweise die irische Datenschutzbehörde eine Strafe von 1,2 Milliarden Euro wegen illegaler Datenübermittlungen an Dritte.
Richard Eibl führt fort: „Es geht hier um das Geschäftsmodell selbst – sollte unser Verfahren erfolgreich sein muss Meta seine unerlaubten Praktiken einstellen.“

Der Verbandsprozess stellt ein neuartiges rechtliches Instrument dar; bei Erfolg müsste das beklagte Unternehmen rechtswidrige Zustände beseitigen sowie Schadenersatz an Verbraucher zahlen.
Padronus trägt dabei sämtliche Prozesskostenrisiken – nur im Erfolgsfall fällt eine Provision an.

Diesen Prozess dürfte es schwer haben mit dem aktuellen protektionistischen Kurs der US-Regierung unter Trump; zuletzt drohte dieser erneut mit Zöllen nachdem Google kürzlich ein Bußgeld erhielt.
Julius Richter ergänzt dazu: „Wir sind überzeugt davon Druck standhalten zu können.“

Konsumenten aus Österreich und Deutschland können sich jetzt unter meta-klage.de bzw.meta-klage.at anmelden ohne Kostenrisiko zur Verbandsklage beizutreten.

Pressekontakt:

Padronus (Molossus Kapital GmbH)
Richard Eibl LL.M.
Telefon: 06642125081
E-Mail: richard.eibl@padronus.at
Website: https://www.padronus.at

Tags: DienstleistungDienstleistungenFinanzenGesellschaftGesetzeJustizPanoramaPolitikRechtVerbraucherVermischtesVolkswirtschaftWirtschaft
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