Der TÜV-Verband begrüßt die intensivere Kooperation zwischen der EU und den USA bei der Festlegung von Fahrzeugstandards. Allerdings wird betont, dass eine generelle Anerkennung von Fahrzeuggenehmigungen nicht in Betracht gezogen werden kann. Die bestehenden Gesetze der EU sind nach wie vor maßgeblich und müssen gewahrt bleiben, um das europäische Niveau an Umwelt- und Sicherheitsstandards zu sichern.
Laut dem TÜV-Verband ist die verstärkte Zusammenarbeit bei der Standardentwicklung im Automobilbereich zwischen den USA und Europa ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch sollte dies nicht zur automatischen gegenseitigen Anerkennung von Genehmigungen führen. Dies wäre auch rechtlich nicht möglich. In einem neuen Handels- und Investitionsabkommen haben beide Seiten vereinbart, sich gegenseitig über ihre Standards im Automobilsektor auszutauschen und diese anzuerkennen. Richard Goebelt, Leiter des Fachbereichs Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband, äußert: „Die angestrebte engere Zusammenarbeit zur Schaffung gemeinsamer Standards sendet ein positives Signal für den transatlantischen Markt.“ Einheitliche Normen könnten dazu beitragen, Innovationen zu fördern sowie Handelsbarrieren abzubauen und den Wettbewerb zu erleichtern.
Keine automatische Genehmigung für Fahrzeuge
Der TÜV-Verband weist darauf hin, dass das Zollabkommen – bekannt als Mutual Recognition Agreement (MRA) – keine unproblematische Übernahme amerikanischer Fahrzeuggenehmigungen in Europa ermöglicht. „Es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Genehmigungsverfahren neuer Fahrzeugmodelle in Europa und den USA“, erklärt Goebelt weiter. „In Europa müssen Fahrzeuge strenge Anforderungen zum Schutz von Fußgängern erfüllen; währenddessen liegt in den USA der Fokus auf Überschlagprüfungen.“ Diese unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen lassen sich nicht einfach zusammenführen. Beispielsweise könnte der Tesla Cybertruck aufgrund seiner kantigen Form sowie seiner starren Stahlkonstruktion in Europa keine Zulassung erhalten; zudem könnte er wegen seines Gewichts ab 3 Tonnen nur mit einem Lkw-Führerschein gefahren werden.
Verbindlichkeit europäischer Zulassungsrichtlinien
Damit US-Fahrzeuge ohne eine EU-Typgenehmigung automatisch zugelassen werden können, wäre eine ausdrückliche Regelung durch die europäischen Gesetzgeber erforderlich. Die Grundlage für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen innerhalb Europas bleibt die EU-Verordnung 2018/858 zur Typgenehmigung sowie ergänzende Vorschriften zur allgemeinen Sicherheit dieser Fahrzeuge. Dieses Regelwerk sieht keine automatische Akzeptanz ausländischer Standards vor; lediglich unter bestimmten Bedingungen können US-Vorgaben im Rahmen einer Einzelgenehmigung berücksichtigt werden – allerdings unter strengeren Prüfbedingungen als üblich. „Eine automatische Anerkennung amerikanischer Vorschriften ist somit rechtlich ausgeschlossen“, stellt Goebelt klar: „Die hohen europäischen Anforderungen an Sicherheit sowie Umweltschutz müssen weiterhin gelten.“
Eine kurze Stellungnahme mit weiteren Informationen finden Sie hier: https://ots.de/KFJcwl
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