Nachdem Joachim Paul, der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete und Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen, vom örtlichen Wahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen wurde, wies das Verwaltungsgericht seinen Eilantrag als unzulässig zurück. Paul wurde auf den Rechtsschutz nach der Wahl verwiesen. Um diese Entscheidung anzufechten und den Bürgern in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit einer demokratischen Wahl zu ermöglichen, hat er nun das Bundesverfassungsgericht sowie den Verfassungsgerichtshof in Koblenz eingeschaltet.
Stephan Brandner, der stellvertretende Bundessprecher der Alternative für Deutschland (AfD), zeigt sich erfreut über Pauls rechtliche Schritte:
„Der Bundesvorstand der AfD unterstützt Joachim Paul auf seinem juristischen Weg zur Klärung dieser Angelegenheit. Es ist nicht akzeptabel, dass ein unerwünschter Kandidat von einem Gremium ausgeschlossen wird, das mit Mitgliedern konkurrierender Parteien besetzt ist und ihm dann auch noch jeder Rechtsschutz vor der Wahl verweigert wird. Solch ein Vorgehen widerspricht den Prinzipien einer liberalen Demokratie. Wir fordern von den Gerichten eine gründliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten und eine fundierte Entscheidung – ohne sich hinter formalen Ausreden zu verstecken. Hier steht die Essenz unserer Demokratie auf dem Spiel!“
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