Das bayerische Kabinett hat heute bedeutende Grundsätze für das Jagdgesetz in Bayern festgelegt. Die CSU-Fraktion hat sich aktiv an diesem Prozess beteiligt.
- Der Waldpakt Bayern bleibt ein entscheidender Schritt in die Zukunft unserer Wälder. Mit dem bayerischen Ansatz, sowohl Schutz als auch Nutzung zu fördern, setzen wir den klimaangepassten Umbau der Wälder fort. Wir werden hierbei keine Abstriche machen.
- Die Verantwortung der Grundstückseigentümer hinsichtlich der Abschussregelungen für Rehwild wird gestärkt. In Zusammenarbeit mit den Jägern sollen waldbauliche und jagdliche Ziele eigenverantwortlich und nachhaltig verfolgt werden können. Der Abschussplan bleibt dabei grundlegend, jedoch wird es unter bestimmten Bedingungen möglich sein, auf eine behördliche Planung zu verzichten. Damit tragen wir zur Entbürokratisierung bei.
- Im Juli 2025 wurde der Schutzstatus des Wolfs auf europäischer Ebene herabgestuft, sodass er nun denselben Status wie der Goldschakal hat. Auf Landesebene bereiten wir uns darauf vor, im Jagdrecht nachhaltige Bejagungsmöglichkeiten für Wolf und Goldschakal zu schaffen, die mit europäischen Vorgaben übereinstimmen. Für deren Umsetzung sind jedoch Änderungen im Bundesnaturschutzrecht erforderlich.
- Die Jagdzeiten für Rehwild werden angepasst: Schmalrehe dürfen vom 16. April bis zum 15. Januar bejagt werden; Rehböcke ebenfalls vom 16. April bis zum 15. Oktober; Kitze und Geißen dürfen vom 1. September bis zum 15. Januar gejagt werden.
Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Fraktion, hebt hervor: „Wir entwickeln ein modernes und praxisnahes Jagdgesetz ohne einseitige Interessenvertretung; vielmehr berücksichtigen wir die Belange von Grundbesitzern, Jägern sowie der Gesellschaft insgesamt um breite Akzeptanz zu erreichen.“
Alexander Flierl, umweltpolitischer Sprecher ergänzt: „Wolf und Goldschakal verursachen erhebliche Schäden in der Landwirtschaft und gefährden die Artenvielfalt; daher ist ihre Einbeziehung ins bayerische Jagdrecht konsequent.“
Petra Högl betont als agrarpolitische Sprecherin: „Die Eigenverantwortung bei den Abschussregelungen wird gestärkt – lokale Jagdgenossenschaften können nun waldbauliche sowie jagdliche Ziele eigenständig verfolgen.“
Bürokratieabbau ist ebenfalls ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes laut Walter Nussel: „Wir haben viele Gespräche mit Verbänden geführt; das geplante Gesetz fördert mehr Eigenverantwortung sowie Handlungsspielräume vor Ort.“
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