Der ADAC begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums, die Entfernungspauschale ab 2026 auf 38 Cent pro Kilometer zu erhöhen. Dies stellt eine bedeutende Steuerentlastung für Pendler dar. Gerhard Hillebrand, Präsident der ADAC Verkehrskommission, äußerte: „Die Erhöhung der Pauschale ab dem ersten Kilometer wird vom ADAC voll unterstützt. Es handelt sich um unverzichtbare Fahrten zur Arbeitsstelle, unabhängig davon, ob diese mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen. Angesichts der erwarteten Steigerung der CO2-Preise für Kraftstoffe ist dieser Schritt von großer Bedeutung und hilft dabei, notwendige Mobilität für viele Menschen erschwinglich zu halten.“
Die Entfernungspauschale spielt eine entscheidende Rolle für die finanzielle Entlastung vieler Arbeitnehmer und ist unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Sie kommt insbesondere jenen zugute, die längere Anfahrtswege zur Arbeit haben. Die Kosten im Verkehrssektor sind stark angestiegen; auch die Preise für Fahrzeuge haben erheblich zugenommen. Daher sind Pendler besonders stark von diesen Preissteigerungen betroffen und benötigen dringend Unterstützung in Form einer Anpassung der Pauschale – diese war längst überfällig. Seit 2004 bleibt die Höhe der Pauschale für die ersten 20 Kilometer unverändert.
Die Berechnung basiert auf der einfachen Strecke zum Arbeitsplatz; bei Hin- und Rückfahrt legt ein Pendler tatsächlich das Doppelte zurück. Bei modernen Kleinwagen beginnen die Gesamtkosten bei etwa 40 Cent pro Kilometer – viele Autos liegen jedoch deutlich darüber.
Durch die Erhöhung ab dem ersten Kilometer ergeben sich bei einer durchschnittlichen einfachen Pendelstrecke von 17 Kilometern in Deutschland sowie an rund 200 Arbeitstagen zusätzliche abzugsfähige Werbungskosten in Höhe von jährlich etwa 272 Euro. Viele Pendelstrecken sind allerdings wesentlich länger.
Pendler können derzeit bis zu einem Abstand von 20 Kilometern zwischen Wohnort und Arbeitsplatz verkehrsmittelunabhängig einen Betrag von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Für Berufstätige mit weiteren Strecken gibt es höhere Sätze ab einem Teil dieser Distanz: Ab dem einundzwanzigsten Kilometer beträgt die Pauschale bis Ende des Jahres 2026 vorübergehend ebenfalls bereits erhöhte Werte von bis zu 38 Cent pro kilometer.
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